Innenminister zeigt Verständnis für umstrittene Wahl-Entscheidung in Strausberg
Brandenburgs Innenminister René Wilke von der SPD hat sich verständnisvoll über die kontroverse Entscheidung des Landrats von Strausberg geäußert, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären und die geplante Stichwahl im März abzusagen. Der Minister betonte vor dem Innenausschuss des Landtags, dass Landrat Gernot Schmidt (SPD) schnell und entschlossen habe handeln wollen – dies sei aus politischer Sicht nachvollziehbar. Die Frage, ob eine ausreichende Rechtsgrundlage für diesen Schritt bestand, werde nun gerichtlich geklärt.
Postfiliale des Kandidaten im Zentrum der Vorwürfe
Die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten drehen sich um eine besondere Konstellation: Das Postfach der Stadt Strausberg für eingehende Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die ausgerechnet von Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner betrieben wird. Landrat Schmidt wies darauf hin, dass der Kandidat damit theoretischen Zugriff auf die Wahlunterlagen gehabt hätte. Ein Wahlgang müsse jedoch sicher, transparent und frei von Manipulationsmöglichkeiten organisiert sein. Besonders auffällig sei der außergewöhnlich geringe Rücklauf der Wahlbriefe gewesen.
„Sehr ungewöhnlicher“ Rücklauf der Wahlbriefe
Innenminister Wilke unterstützte diese Einschätzung und bezeichnete den Anteil nicht zurückgekommener Wahlbriefe im Vergleich zu früheren Wahlen in der Region als „sehr ungewöhnlich“. Er kritisierte deutlich, dass es sich um eine „grobe Ungeschicklichkeit“ handle, bei einer Wahl einen Dienstleister zu beauftragen, der selbst als Kandidat antrete. Diese Konstellation schaffe ungewollt Raum für Zweifel an der Integrität des Wahlprozesses.
Kandidat klagt gegen Wahl-Annullierung
Der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner, dessen Postfiliale im Mittelpunkt der Vorwürfe steht, hat Klage gegen die Annullierung der Wahl eingereicht. Sein Anwalt bewertet das Eingreifen des Landrats als rechtswidrig. Zu den Manipulationsvorwürfen entgegnete er, dass der geringere Rücklauf der Briefwahlunterlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die winterlichen Bedingungen – insbesondere Kälte und glatte Straßen während des Wahlzeitraums – zurückzuführen sei. Die gerichtliche Klärung soll nun endgültige Rechtssicherheit schaffen.



