Kameraüberwachung auf Campingplatz sorgt für Ärger beim Datenschutz
Kameraüberwachung auf Campingplatz sorgt für Ärger

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat ihren Jahresbericht vorgestellt und dabei auf mehrere problematische Fälle hingewiesen. Besonders ins Auge fiel ein Campingplatz westlich von Potsdam, der bereits mehrfach im Fokus der Behörde stand.

Unzulässige Überwachung auf Campingplatz

Nach einem längeren Beschwerdeverfahren kontrollierten Datenschützer den Platz unangekündigt. Dabei stellten sie fest, dass Videokameras nicht nur Arbeitsplätze filmten, sondern auch auf Stellplätze und Vorzelte der Gäste gerichtet waren. „Es gab keine Gründe, die die Kameraüberwachung rechtfertigen könnten“, sagte Hartge. Sie verhängte ein Bußgeld im vierstelligen Bereich, gegen das der Betreiber derzeit klagt. Der Fall zeigt die Grenzen des Datenschutzes: Trotz Nachfragen weigerte sich Hartge, den Namen des Platzes zu nennen, mit Verweis auf das laufende Verfahren. Urlauber könnten so ahnungslos ihre Zelte aufstellen.

Datenschutz in Arztpraxen mangelhaft

Massive Probleme identifizierte Hartge auch im medizinischen Bereich. In vielen Arztpraxen sei die Abtrennung zwischen Empfang und Wartebereich zu gering, sodass Unbeteiligte sensible Gespräche mithören könnten. In einem Fall konnten Patienten sogar den Bildschirm des Praxiscomputers einsehen. „Wir haben vor Ort mit Nachdruck auf die räumliche Umgestaltung drängen müssen“, so Hartge. Medizinische Einrichtungen müssten besondere Sorgfalt walten lassen, denn eine unbefugte Offenbarung könne schwer wiegen.

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Künstliche Intelligenz in der Verwaltung

Ein weiterer Schwerpunkt war der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Hartge bemängelte das Fehlen einer KI-Rechtsgrundlage, die andere Bundesländer bereits hätten. In Potsdam werde ein Programm zur automatisierten Bearbeitung von Wohngeldanträgen getestet, und in der Landesverwaltung solle ein KI-Assistenztool eingeführt werden. „KI beherrscht zunehmend das Feld“, sagte Hartge, doch bei personenbezogenen Daten werde es für Datenschützer immer komplizierter.

Positivbeispiel: Landkreis Uckermark

Lobend erwähnt wird der Landkreis Uckermark für seinen datenschutzkonformen Umgang mit KI. Die dortige KI-Assistenz „Uckermark GTP“ wurde von Anfang an ohne Eingabe personenbezogener Daten konzipiert. Zudem gab es klare Dienstanweisungen und Schulungen. Hartge will das Projekt weiter begleiten, da die Erkenntnisse generell hilfreich seien. Die Uckermark könne so zum Vorbild für ganz Brandenburg werden.

Insgesamt verhängte die Behörde im letzten Jahr 25 Geldbußen in Höhe von 109.000 Euro, bei 1599 Beschwerden. Die Zahl der Beschwerden steige deutlich, so Hartge.

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