Brandenburgs Landtag debattiert Gesetz gegen Windkraft-Wildwuchs
Landtag berät über Gesetz gegen Windkraft-Wildwuchs

Brandenburgs Landtag debattiert Gesetz gegen Windkraft-Wildwuchs

Der Brandenburger Landtag berät am Mittwoch ab 10.00 Uhr über ein neues Gesetz, das den sogenannten Wildwuchs beim Ausbau der Windenergie eindämmen soll. Die SPD-Fraktion hat einen Entwurf vorgelegt, der ein Moratorium vorsieht – eine vorübergehende Aussetzung, die den Bau neuer Windräder für knapp ein Jahr ausschließlich in ausgewiesenen Vorranggebieten erlauben würde. Dies soll auch in Regionen gelten, in denen die Planung für solche Gebiete noch nicht abgeschlossen ist.

Bundesvorgaben und regionale Umsetzung

Hintergrund ist eine bundesweite Verpflichtung: Bis zum Jahr 2032 müssen die Bundesländer mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie an Land bereitstellen, indem sie Vorranggebiete für Windräder ausweisen. Dafür werden derzeit die Regionalpläne überarbeitet. In Brandenburg sind die Pläne für die Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming bereits fertiggestellt, während in Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel noch daran gearbeitet wird.

Unterstützung und Kritik aus der Opposition

Die CDU-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf, der ursprünglich von SPD und BSW eingebracht wurde. SPD und CDU verhandeln derzeit über eine mögliche Koalition im Landtag. Im Gegensatz zu früheren Regelungen soll das Gesetz gegen Wildwuchs jedoch nicht rückwirkend gelten. Diese Entscheidung stößt auf Kritik von AfD und BSW, die eigene Vorschläge vorgelegt haben.

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AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt argumentiert, dass das Moratorium den Wildwuchs sogar begünstigen könnte. Die BSW-Fraktion weist darauf hin, dass damit bereits begonnene Genehmigungsverfahren für fast 1.000 neue Windkraftanlagen nicht mehr gestoppt werden können. SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann verteidigt die fehlende Rückwirkung mit rechtlichen Bedenken: Eine solche Regelung wäre seiner Ansicht nach angreifbar.

Weitere Themen der Landtagssitzung

Neben dem Windkraftgesetz beraten die Abgeordneten auch über Pläne der Landesregierung zum Schutz vor unbemannten Drohnen. Ein weiteres Gesetz soll klären, dass Polizeimaßnahmen gegen solche Geräte zulässig sind, sofern dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Diese Diskussion unterstreicht die breite Palette an Themen, die der Landtag in dieser Sitzung behandelt.

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