Brandenburger Landtag debattiert Gesetz gegen Windkraft-Wildwuchs
Potsdam • Der Brandenburger Landtag berät am Mittwoch ab 10.00 Uhr über ein neues Gesetz zur besseren Steuerung des Windkraftausbaus. Im Mittelpunkt steht ein Moratorium, das den Bau neuer Windräder für knapp ein Jahr ausschließlich in ausgewiesenen Vorranggebieten erlauben soll. Dies betrifft auch Regionen, in denen die Planungen noch nicht abgeschlossen sind.
Hintergrund und Zielsetzung des Gesetzes
Die SPD-Fraktion hat den Entwurf gemeinsam mit BSW initiiert, um einen unkontrollierten Ausbau der Windenergie zu verhindern. Hintergrund ist die bundesweite Verpflichtung, bis 2032 mindestens zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft an Land bereitzustellen. Dafür müssen in Brandenburg Vorranggebiete ausgewiesen werden, was zur Überarbeitung der Regionalpläne führt.
In einigen Regionen wie Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sind diese Pläne bereits fertiggestellt. In anderen Gebieten, darunter Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel, laufen die Planungsprozesse noch. Das geplante Moratorium soll sicherstellen, dass während dieser Übergangsphase kein Wildwuchs entsteht.
Unterstützung und Kritik aus der Opposition
Die CDU-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf, was vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU von besonderer Bedeutung ist. Allerdings wird das Gesetz im Unterschied zur bisherigen Regelung nicht rückwirkend gelten. Diese Entscheidung stößt auf heftige Kritik von AfD und BSW.
AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt argumentiert, dass das Moratorium den Wildwuchs sogar begünstigen könnte. Die BSW-Fraktion weist darauf hin, dass damit bereits begonnene Genehmigungsverfahren für etwa 1.000 neue Windkraftanlagen nicht mehr gestoppt werden können. SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann verteidigt die fehlende Rückwirkung mit rechtlichen Bedenken, da eine solche Regelung angreifbar wäre.
Weitere Themen der Landtagssitzung
Neben dem Windkraftgesetz beraten die Abgeordneten auch über Pläne der Landesregierung zum Schutz unbemannter Drohnen. Ein neues Gesetz soll klarstellen, dass Polizeimaßnahmen gegen solche Geräte zulässig sind, sofern dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit notwendig ist. Diese Regelung soll die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden in einer zunehmend digitalisierten Welt stärken.
Die Debatte im Landtag zeigt die komplexen Herausforderungen, vor denen Brandenburg beim Ausbau der erneuerbaren Energien steht. Einerseits muss das Land die bundesweiten Vorgaben erfüllen, andererseits gilt es, eine geordnete und planvolle Entwicklung zu gewährleisten. Das geplante Moratorium soll hierfür einen wichtigen Rahmen schaffen.



