Mutter fleht um Hilfe: Kind 900 km entfernt, kein Kita-Platz
Mutter fleht um Hilfe: Kind 900 km entfernt

Die junge Mutter Laura Bachmann befindet sich in einer verzweifelten Lage. Ihr Mann ist tragisch verstorben, und ihre fünfjährige Tochter muss betreut werden. Doch es findet sich kein passender Kita-Platz. Die Familie lebt in Edensbach bei Waldburg in Baden-Württemberg, aber das Kind ist derzeit 900 Kilometer weit weg in Rostock bei der Großmutter.

Gesetzlicher Anspruch auf Kita-Platz

Laura Bachmann, geboren in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, zog am 4. April 2026 nach Edensbach, um eine Stelle als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg anzutreten. „Ich bin sehr froh, dass ich den Job bekommen habe“, sagt die studierte Asienwissenschaftlerin, „als alleinerziehende Mutter bin ich auf das Geld angewiesen.“ Die Stelle war als Vollzeitstelle ausgeschrieben.

Bei der Vertragsunterschrift hatte Bachmann darauf vertraut, dass sie einen Kita-Platz für ihre Tochter bekommt. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII).

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Der Haken: Der Kindergarten Vogelnest in Waldburg sagte zwar zu, Bachmanns Tochter aufzunehmen, jedoch nur an zwei Tagen pro Woche bis 14:30 Uhr und freitags bis 14 Uhr – die regulären Öffnungszeiten. Eine andere Kita ist nicht verfügbar, auch nicht im zwölf Kilometer entfernten Ravensburg.

„Mir tut die Trennung sehr weh“

Weil Bachmann bereits in Vollzeit arbeitet, bleibt vorerst nur eine Lösung: Die Tochter wird von der Großmutter in Rostock betreut, rund 900 Kilometer von Edensbach entfernt. „Mein Kind ist bei der Oma gut aufgehoben“, sagt Bachmann, „aber mir tut die Trennung natürlich sehr weh. Das kann keine Dauerlösung sein.“

Alle Beteiligten arbeiten an einer Lösung, aber es geht nicht voran. Das Jugendamt hat Bachmann angeboten, eine private Ganztagsbetreuung im Anschluss an die Kindergartenzeiten zu finanzieren. Dafür müsste sich jedoch eine ausgebildete Betreuungsperson finden. „Wir haben überall gefragt“, sagt Bachmann, „aber im Umkreis von zehn Kilometern verfügt scheinbar niemand über eine entsprechende Ausbildung.“

Jugendamt finanziert Ausbildung

Lösung Nr. 2: Das Jugendamt würde sich an den Kosten einer Ausbildung beteiligen, wenn jemand das Kind betreuen möchte. Auch hier: Bislang findet sich niemand.

Lösung Nr. 3: Der Kindergarten Vogelnest könnte die Betreuungszeiten auf 17 Uhr ausweiten. Dafür müsste jedoch Personal eingestellt werden, was sich bei der geringen Anzahl an Kindern nicht rechnet.

Zwar besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, aber dieser beinhaltet nicht zwingend eine Ganztagsbetreuung. Da Jugendamt und Gemeinde nach Kräften helfen, ist rechtlich alles korrekt.

Großer Unterschied zu Ostdeutschland

Das hilft Bachmann jedoch nicht weiter. Sie sagt: „Ich hätte nie gedacht, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland so groß sind. Ich zahle in Waldburg die dreifache Miete, die Kita-Kosten wären dreimal so hoch – und dafür bekomme ich nicht mal eine Ganztagsbetreuung. Das hätte ich nie gedacht.“

Bachmann hofft, dass sich über diesen Text doch noch eine Betreuungsperson findet – entweder fertig ausgebildet oder bereit, eine kurze Ausbildung zu durchlaufen. Die Betreuungsperson müsste das Kind an drei Nachmittagen pro Woche aus der Kita abholen und bis 17 Uhr betreuen.

Wer möchte helfen?

Falls sich keine solche Person findet, müsste die Tochter bis zur Einschulung im Sommer 2027 bei der Großmutter in Rostock bleiben. „Das würde mir das Herz zerreißen“, sagt Laura Bachmann. Wer helfen möchte, kann sich per E-Mail an [email protected] wenden.

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