Newcastle-Krankheit kehrt zurück: Geflügelhöfe in Brandenburg und Bayern betroffen
Newcastle-Krankheit breitet sich auf Geflügelhöfen aus

Gefährliche Viruserkrankung kehrt nach drei Jahrzehnten zurück

Nachdem sie jahrzehntelang verschwunden war, breitet sich die Newcastle-Krankheit nun erneut unter Geflügel aus. Veterinärbehörden zeigen sich alarmiert angesichts der aktuellen Entwicklung, die eine erhebliche Gefahr für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos darstellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnt vor einer signifikanten Gefährdungslage, die durch die gleichzeitig zirkulierende Vogelgrippe zusätzlich verschärft wird.

Acht bestätigte Ausbrüche in zwei Bundesländern

Insgesamt acht bestätigte Ausbrüche der meldepflichtigen Viruserkrankung wurden auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern registriert. Ende Februar hatte das FLI über den bundesweit ersten Ausbruch seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Inzwischen gibt es in diesem Bundesland einen zweiten bestätigten Fall sowie sechs weitere im bayerischen Landkreis Erding bei München. Weitere Verdachtsfälle werden derzeit geprüft, wie ein Sprecher des Instituts mitteilte, ohne dabei konkrete Einzelheiten zu nennen.

Bis Mittwochvormittag wurden bereits rund 125.000 Tiere vorsorglich getötet, teilte die Pressestelle des Friedrich-Loeffler-Instituts mit. Die Behörden betonen die Notwendigkeit, die Aufmerksamkeit auf höchstem Niveau zu halten und in den Betrieben besondere Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

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Internationale Ausbreitung und Übertragungsrisiken

Das FLI verweist aktuell auch auf eine Vielzahl von Ausbrüchen in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in den Nachbarländern Polen, Tschechien und der Slowakei. Die sehr ansteckende Newcastle-Krankheit, die wegen ihrer ähnlichen Symptomatik auch als atypische Geflügelpest bezeichnet wird, wird durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) verursacht. Der Erreger kann prinzipiell alle Vögel infizieren, wie das Institut mitteilte.

Bei anderen Tieren sind bisher keine Fälle bekannt – mit einer wichtigen Ausnahme: „Eine Infektion des Menschen ist sehr selten, aber möglich, und bleibt zumeist lokal auf eine Bindehautentzündung beschränkt“, schreibt das FLI. Allerdings wurden einzelne tödliche Fälle bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem dokumentiert.

Deutsche Impfpflicht und Bekämpfungsstrategien

Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen das Newcastle-Disease-Virus. Unabhängig von der Bestandsgröße müssen Hühner und Puten einen Impfschutz aufweisen, auch in Kleinsthaltungen. Das FLI erklärt dazu: „Geimpfte Tiere sind schwerer zu infizieren, scheiden weniger Virus aus und dies über einen kürzeren Zeitraum. Wenn Krankheitszeichen auftreten, sind sie geringer ausgeprägt.“

Auch wenn sich geimpfte Tiere theoretisch infizieren können, hat sich die Kombination aus Impfung und Tötung betroffener Bestände als wirksame Strategie erwiesen, um die Erkrankung zurückzudrängen. Weil die Schutzwirkung von Impfungen für einzelne Tiere lückenhaft sein kann, bleibt die Keulung betroffener Bestände eine notwendige Maßnahme.

Unterschiede zur Vogelgrippe und aktuelle Lage

Während die hochpathogenen Vogelgrippeviren derzeit gleichzeitig in Deutschland auftreten und sich in Wildvögeln flächig ausbreiten, gibt es für die aggressiven NDV-Varianten zumindest bis Ende voriger Woche keine Hinweise auf eine vergleichbare Verbreitung unter Wildvögeln. Diese Unterscheidung ist für die Bekämpfungsstrategien der Behörden von entscheidender Bedeutung.

Das Friedrich-Loeffler-Institut betont die Notwendigkeit streng kontrollierter Personen- und Warenverkehre in den Betrieben sowie aller Maßnahmen der Früherkennung, einschließlich des sofortigen Testens kranker oder verendeter Tiere. Nur durch diese umfassenden Vorkehrungen kann die weitere Ausbreitung der Newcastle-Krankheit eingedämmt werden.

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