OVG Berlin-Brandenburg erlaubt Castor-Transporte: Atommüll darf durch NRW rollen
OVG erlaubt Castor-Transporte durch Nordrhein-Westfalen

OVG Berlin-Brandenburg gibt grünes Licht für Castor-Transporte durch Nordrhein-Westfalen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine endgültige Entscheidung getroffen: Die umstrittenen Castor-Transporte mit hochradioaktivem Material aus dem rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus dürfen durchgeführt werden. Damit bestätigte das Gericht einen Beschluss aus der Vorinstanz und wies gleichzeitig einen Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland ab. Die Entscheidung aus Berlin ist nicht mehr anfechtbar, wie das OVG am Montag offiziell mitteilte.

BUND scheitert mit Sicherheitsbedenken vor Gericht

Die Umweltorganisation BUND hatte versucht, die Transporte mit der Begründung zu verhindern, dass die Sicherheit der Castoren bei der Fahrt über die Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend gewährleistet sei. Insbesondere befürchtete der BUND Störmaßnahmen durch Dritte, die nicht angemessen berücksichtigt worden seien. Bereits das Verwaltungsgericht Berlin hatte einen ersten Eilantrag der Umweltschützer zurückgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht wies den Antrag nun ebenfalls ab, machte jedoch einen wichtigen Unterschied in der Begründung. Im Gegensatz zur ersten Instanz erkannte das OVG beim BUND durchaus eine Berechtigung an, gegen die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung vorzugehen. Das Verwaltungsgericht habe das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in dieser Frage zu streng ausgelegt, so die Richter.

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Öffentliches Interesse an Räumung überwiegt

Inhaltlich blieb das OVG jedoch bei seiner Ablehnung. Der Antrag des BUND sei unbegründet, da das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich deutlich überwiege. Die Genehmigung für das Lager sei bereits vor Jahren ausgelaufen, was eine rechtswidrige Situation darstelle. Die Umweltschützer hatten gefordert, die Beförderungsgenehmigung bis zu einer weiteren rechtlichen Klärung vorerst auszusetzen.

Das Gericht betonte in seiner Begründung: „Vor dem Hintergrund offener Erfolgsaussichten geht die Folgenabwägung zwischen einer weiteren rechtswidrigen Lagerung der Brennelemente in Jülich und ihrem baldigen Transport in das Behälterlager in Ahaus, in dem sie rechtskonform aufbewahrt werden können, zulasten der vom Antragsteller vertretenen Interessen aus.“

Laut OVG sei nicht ersichtlich, dass die Genehmigungsbehörde potenzielle Gefahren wie Drohnenangriffe unterschätzen würde. Die Richter verwiesen darauf, dass die Behörden entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hätten und die Transporte unter strengen Auflagen erfolgen würden.

Hintergrund der Castor-Transporte

Bei den geplanten Transporten handelt es sich um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Material, die seit Jahren im Forschungszentrum Jülich lagern. Die Behälter sollen nun in das etablierte Zwischenlager nach Ahaus verbracht werden, wo sie unter kontrollierten Bedingungen aufbewahrt werden können. Die Entscheidung des OVG markiert damit einen wichtigen Schritt in der langjährigen Debatte um die Lagerung deutscher Atomabfälle.

Die endgültige gerichtliche Bestätigung ermöglicht es den Behörden nun, die logistisch anspruchsvollen Transporte durch Nordrhein-Westfalen zu planen und durchzuführen. Kritiker befürchten weiterhin Sicherheitsrisiken, während Befürworter auf die dringende Notwendigkeit einer rechtskonformen Lagerung verweisen.

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