Historischer Prozess in Brandenburg: Gericht prüft Vorwurf der kriminellen Vereinigung gegen Letzte Generation
In einem bundesweit beachteten Verfahren muss das Landgericht Potsdam nun entscheiden, ob die ehemalige Klimaaktivistengruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Fünf Mitglieder der aufgelösten Gruppe stehen vor der Staatsschutzkammer des Gerichts, nachdem die Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits im Mai 2024 Anklage erhoben hatte. Der zuständige Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens wurde bereits im Januar gefasst, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.
Konkrete Vorwürfe: Angriffe auf kritische Infrastruktur und Kulturinstitutionen
Den Angeklagten werden mehrere schwerwiegende Straftaten vorgeworfen, die sich zwischen April 2022 und Mai 2023 ereignet haben sollen. Im Zentrum der Anschuldigungen stehen gezielte Attacken gegen die Ölraffinerie PCK in Schwedt sowie gegen eine wichtige Ölleitung, die durch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verläuft. Darüber hinaus sollen die Aktivisten am Hauptstadtflughafen BER den Flugbetrieb massiv gestört und im renommierten Museum Barberini in Potsdam Aktionen durchgeführt haben.
Die rechtliche Bewertung dieser Vorfälle umfasst neben dem Kernvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung auch die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung. Dieser Prozess markiert eine juristische Zäsur, da die Neuruppiner Staatsanwaltschaft als erste Behörde in Deutschland überhaupt Mitglieder der Letzten Generation auf dieser Grundlage angeklagt hat.
Lange Vorermittlungen und bundesweite Dimension
Die Ermittlungen reichen bis Dezember 2022 zurück, als die Staatsanwaltschaft Neuruppin erste Verdachtsmomente prüfte und in mehreren Bundesländern Durchsuchungen durchführte. Dieses Vorgehen löste damals bereits eine kontroverse politische Debatte über den Umgang mit Klimaprotesten aus. Die bundesweite Dimension zeigt sich auch in parallelen Verfahren: Die Generalstaatsanwaltschaft München erhob im März 2025 ebenfalls Anklage gegen fünf Aktivisten der Gruppe, und in Flensburg laufen ähnliche Ermittlungsverfahren.
Der Verein Rückendeckung für eine Aktive Zivilgesellschaft (Raz), der die betroffenen Klimaaktivisten rechtlich betreut, gab bekannt, dass insgesamt gegen elf ehemalige Mitglieder der Letzten Generation ermittelt wird. „Das Landgericht Potsdam ist nun das erste Gericht, das die Anklage aus Neuruppin tatsächlich zur Verhandlung zulässt“, betonte der Verein in einer Stellungnahme.
Reaktionen der Beschuldigten und Entwicklung der Bewegung
Aus Kreisen der ehemaligen Letzten Generation hieß es kritisch: „Diese Eröffnung des Hauptverfahrens macht sichtbar, wie strafrechtliche Verfolgung zunehmend zum Mittel im Umgang mit unliebsamem politischem Protest wird.“ Eine der angeklagten Personen äußerte sich emotional: „Nach fast drei Jahren zermürbender Ungewissheit war mein erstes Gefühl Erleichterung, dass sich etwas bewegt. Aber ich mache mir keine Illusionen: Dieses Verfahren wird brutal.“
Die Letzte Generation hatte sich im Januar 2025 offiziell aufgelöst. Aus der Bewegung gingen unter anderem die Neue Generation und das Widerstandskollektiv hervor, die weiterhin für Klimaschutz eintreten. Der nun beginnende Prozess in Potsdam wird nicht nur über das Schicksal der fünf Angeklagten entscheiden, sondern könnte auch wegweisende Rechtsprechung für den Umgang mit radikalem zivilen Ungehorsam in Deutschland schaffen.



