Berufungsprozess: Zweieinhalb Jahre Haft für Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin
Zweieinhalb Jahre Haft für Angriff auf jüdischen Studenten

Berufungsgericht verhängt zweieinhalb Jahre Haft für brutalen Angriff

Mehr als zwei Jahre nach einem brutalen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin ist der Täter nun auch im Berufungsprozess zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski betonte jedoch, dass das Gericht nicht festgestellt habe, „dass die Tat einen antisemitischen Hintergrund hat“. Diese Einschätzung unterscheidet sich deutlich von der Vorinstanz.

Unterschiedliche Bewertung der Tatmotive

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 drei Jahre Haft verhängt und die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ bewertet. Der Angeklagte, ein früherer Kommilitone Shapiras, hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Während er die Gewalttat gestand, bestritt er konsequent eine antisemitische Motivation. Der jüdische Student Lahav Shapira fungierte auch im Berufungsprozess als Nebenkläger.

Hintergrund und Ablauf der Gewalttat

Der frühere Lehramtsstudent der Freien Universität Berlin und das Opfer waren sich am 2. Februar 2024 zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Dies geschah nur vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Als Shapira das Lokal verließ, folgte ihm der 25-Jährige und schlug ihn spontan nieder. Anschließend trat er mehrfach gegen den Kopf des inzwischen 33-jährigen Studenten. Das Opfer erlitt dabei schwere Verletzungen, darunter Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung.

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Entschuldigung des Angeklagten und Prozessverlauf

In seinem Schlusswort kurz vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte persönlich bei Lahav Shapira. „Es tut mir sehr leid“, sagte der 25-Jährige. Er habe sich in therapeutische Behandlung begeben und könne versichern, „dass so etwas nie wieder geschehen wird“. Die Staatsanwaltschaft hatte in der zweiten Instanz auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten plädiert. Die Verteidigung beantragte hingegen eine Bewährungsstrafe, ohne jedoch einen konkreten Strafantrag zu stellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann somit weiter angefochten werden.

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