Bremer CDU stellt Misstrauensanträge gegen zwei linke Senatorinnen
Die Bremer CDU-Fraktion hat ein drastisches politisches Mittel ergriffen und offiziell Misstrauensanträge gegen die beiden Senatorinnen Kristina Vogt und Claudia Bernhard eingereicht. Beide Politikerinnen gehören der Partei Die Linke an und sind Teil des rot-grün-roten Bremer Senats. «Der linke Teil dieses Senats ist nicht mehr tragbar», erklärte CDU-Fraktionsvorsitzende Wiebke Winter in einer scharfen Stellungnahme.
Politische Begründung statt persönlicher Vorwürfe
Die CDU betont ausdrücklich, dass es sich bei den Anträgen nicht um persönliches Fehlverhalten der Senatorinnen handelt. Vielmehr begründet die Fraktion ihren Schritt mit einer «Serie von politisch motivierter Gewalt und linksextremer Vorfälle in jüngerer Vergangenheit». Konkret wirft die CDU den Linken vor, mit Linksextremen zu kooperieren und damit die demokratischen Grundsätze zu gefährden.
Als Beispiele für diese angebliche Kooperation nennt die CDU-Fraktion zwei konkrete Vorfälle:
- Die Enttarnung eines V-Manns in einer linksextremistischen Gruppe, in die nach Medienberichten ein stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof verstrickt sein soll. Diesen Richter hatte die Links-Fraktion zuvor vorgeschlagen.
- Den Farbanschlag auf das Privathaus des Bremer Verfassungsschutzchefs Thorge Koehler, zu dem sich eine linksextreme Gruppe bekannt hatte.
Schwierige Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft
Die politische Durchsetzung der Misstrauensanträge erscheint jedoch schwierig. Die CDU verfügt in der Bremer Bürgerschaft über 24 Abgeordnete, während die Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und Linken zusammen 48 Sitze halten. Für ein erfolgreiches Misstrauensvotum wäre die Mehrheit aller Parlamentsmitglieder erforderlich – ein Szenario, das in der Bremer Geschichte bislang nur ein einziges Mal eingetreten ist.
Weiteres Verfahren und bundesweite Besonderheit
Ein Sprecher der CDU-Fraktion kündigte an, dass die Misstrauensanträge in der kommenden Woche offiziell eingereicht werden. Die Bremische Bürgerschaft wird voraussichtlich noch im Februar über die Anträge entscheiden müssen. Bemerkenswert ist dabei, dass Bremen zu den nur drei Bundesländern gehört – neben Rheinland-Pfalz und dem Saarland – in denen einzelne Regierungsmitglieder auf Landesebene abgewählt werden können. Diese besondere Regelung macht den aktuellen Vorstoß der Bremer CDU zu einem bemerkenswerten Testfall für die innerparlamentarischen Kontrollmechanismen.



