Abschleppkosten in MV steigen: So viele Autos werden in den Städten abgeschleppt
Abschleppkosten in MV steigen: Zahlen und Gebühren

Abschleppzahlen in Mecklenburg-Vorpommern: Hunderte Fahrzeuge jährlich betroffen

In den urbanen Zentren Mecklenburg-Vorpommerns müssen Autobesitzer immer häufiger mit unangenehmen Überraschungen rechnen. Die Abschleppzahlen zeigen einen klaren Aufwärtstrend, während gleichzeitig die damit verbundenen Kosten für die Fahrzeughalter teils erheblich gestiegen sind. Wer gegen Parkregeln verstößt, muss mit dreistelligen Beträgen rechnen - und das in einer Zeit, in der temporäre Halteverbote zunehmen.

Statistiken der größeren Städte zeigen deutliche Tendenzen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. In Rostock, der bevölkerungsreichsten Stadt des Bundeslandes, wurden im Jahr 2025 insgesamt 1.339 Fahrzeuge abgeschleppt. Dies stellt eine Steigerung gegenüber den Vorjahren dar, denn 2024 waren es 1.106 und 2023 noch 1.201 Abschleppvorgänge. Auch andere Städte verzeichnen ähnliche Entwicklungen.

Greifswald meldete für das vergangene Jahr 285 abgeschleppte Autos, was ebenfalls eine Zunahme gegenüber 2024 (205) bedeutet, allerdings weniger als im Jahr 2023 (308). Stralsund kommt auf 232 Abschleppvorgänge im Jahr 2025, was deutlich über den Zahlen der beiden Vorjahre liegt (2024: 222, 2023: 172). Wismar verzeichnete 177 Fälle im Jahr 2025 gegenüber 147 im Vorjahr.

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Interessant ist der Fall Neubrandenburgs, das als eine der größeren Städte des Landes lediglich 14 Abschleppvorgänge wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung meldete. Ob diese Zahl das gesamte Ausmaß widerspiegelt oder nur einen Teilbereich abdeckt, bleibt zunächst unklar.

Die Kostenexplosion: Bis zu 290 Euro pro Abschleppvorgang

Nicht nur die Häufigkeit, sondern vor allem die finanziellen Belastungen für betroffene Fahrzeughalter haben sich deutlich erhöht. In Rostock müssen Autobesitzer mittlerweile 232,05 Euro für das einfache Umsetzen ihres Fahrzeugs bezahlen. Wird das Auto zu einem Verwahrort transportiert, kostet dies nur unwesentlich weniger. Kommt dann noch die Verwahrung hinzu, fallen ab dem Folgetag täglich 17,85 Euro an zusätzlichen Gebühren an.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt eine deutliche Kostensteigerung. Vor der Erhöhung im Jahr 2024 lagen die Gebühren in Rostock noch bei etwa 114 Euro für ein Umsetzen - also weniger als die Hälfte des heutigen Betrags. Auch in Neubrandenburg hat sich die Situation ähnlich entwickelt: Ein kompletter Abschleppvorgang kostet heute etwa 250 Euro, während es vor 2024 noch etwa 100 Euro weniger waren.

Die Spanne in den verschiedenen Städten ist beachtlich:

  • Greifswald: 250 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren
  • Stralsund: etwa 290 Euro mit jährlicher Steigerung von durchschnittlich 2,2 Prozent
  • Wismar: relativ stabile Kosten zwischen 160 und 260 Euro

Häufige Gründe und besondere Hotspots

Temporäre Halteverbote stellen einen der Hauptgründe für Abschleppmaßnahmen dar. Diese werden häufig wegen Umzügen, Baustellen, Veranstaltungen oder Wochenmärkten eingerichtet. Mobile oder wechselnde Halteverbote gibt es zudem für die Straßenreinigung oder Grünpflege in den Städten.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen bestimmte Hotspots. Aus Greifswald wird berichtet, dass Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen im gesamten Stadtgebiet als besonders kritische Bereiche gelten. Wismar verweist zusätzlich auf das unrechtmäßige Parken auf Behindertenparkplätzen als häufigen Grund für Abschleppmaßnahmen.

Ein interessanter Einzelfall ereignete sich während des Schwedenfestes in Wismar, wo innerhalb nur einer Woche 26 Abschleppvorgänge registriert wurden. Dies zeigt, wie stark Veranstaltungen das Parkverhalten und die Kontrollmaßnahmen beeinflussen können.

Rechtliche Besonderheiten: Nachträgliche Halteverbote und Ausnahmen

Eine besonders knifflige Situation ergibt sich, wenn Halteverbotsschilder erst nachträglich aufgestellt werden und Fahrzeuge bereits vorher dort geparkt waren. In solchen Fällen gilt nach Angaben der Städte in der Regel eine Karenzfrist von drei Tagen, bevor abgeschleppt werden darf.

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Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn Gefahrensituationen wie Feuerwehreinsätze oder Rohrbrüche vorliegen, können Fahrzeuge auch ohne Einhaltung der Frist entfernt werden. In diesen besonderen Fällen würde die veranlassende Behörde die Abschleppkosten jedoch selbst tragen, wie aus Neubrandenburg berichtet wird.

Die Stralsunder Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Drei-Tages-Frist nicht gilt, wenn das Auto geparkt wurde, nachdem das Halteverbotsschild bereits aufgestellt wurde. In solchen Fällen können Fahrzeuge direkt umgesetzt werden, wobei eine entsprechende Nachweisführung erforderlich ist.

Praktische Hinweise für betroffene Fahrzeughalter

Für Autobesitzer, deren Fahrzeug abgeschleppt wurde, gibt es klare Anlaufstellen. In der Regel erfahren sie bei der örtlichen Polizei, was mit ihrem Auto geschehen ist und wo sie es wiederfinden können. Stralsund und Neubrandenburg verweisen zusätzlich auf das zuständige Ordnungsamt als Informationsquelle.

Wichtig zu wissen ist auch, dass bei einem Abbruch des Abschleppvorgangs - etwa weil der Fahrer rechtzeitig hinzukommt - dennoch Kosten anfallen können. In Greifswald belaufen sich diese auf 150 Euro, in Rostock auf 119 Euro. Zusätzlich sind in manchen Fällen Zuschläge von mehr als 100 Euro möglich, wenn erschwerte Bedingungen beim Abschleppen vorliegen.

Die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zeigt deutlich, dass Parkverstöße zunehmend teuer werden können. Mit steigenden Abschleppzahlen und Gebühren sollten Autofahrter besonders aufmerksam auf temporäre Beschilderungen achten und im Zweifelsfall alternative Parkmöglichkeiten suchen.