Ermittlungen gegen Agrarminister Backhaus eingestellt: Generalstaatsanwaltschaft sieht politische Auseinandersetzung
Nach eineinhalb Jahren juristischer Auseinandersetzungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren gegen Agrarminister Till Backhaus (SPD) endgültig eingestellt. Der CDU-Landtagsabgeordnete und Landwirt Thomas Diener hatte den Minister wegen angeblicher Drohungen und Beleidigungen angezeigt – ein Fall, der sogar den Generalbundesanwalt in Karlsruhe beschäftigte.
Vorfall auf der Agrarmesse Mela 2024
Der Konflikt zwischen den beiden Politikern eskalierte im Sommer 2024 auf der Agrarmesse Mela in Mühlengeez. Bei einem Bauerntag sollen sich Backhaus und Diener, die sich in landwirtschaftspolitischen Fragen regelmäßig gegenüberstehen, heftig gestritten haben. Diener hatte zuvor im Landtag die Förderpolitik im Landesgestüt Redefin kritisiert.
Laut Darstellung des CDU-Politikers soll Backhaus ihn mit erhobenem Zeigefinger bedroht haben. Sinngemäß habe der Minister erklärt, er habe sich Dieners Betrieb genau angeschaut und könne handeln. Diener interpretierte dies als Drohung einer Betriebsstilllegung, während Backhaus die Vorwürfe stets zurückwies.
Juristisches Hin und Her bis zur Generalstaatsanwaltschaft
Nachdem die CDU vergeblich eine Entschuldigung gefordert hatte, reichte Diener eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Nötigung ein. Die Staatsanwaltschaft Rostock übernahm zunächst die Ermittlungen, später wurde sogar der Generalbundesanwalt eingeschaltet. Dieser verwies den Fall jedoch zurück nach Mecklenburg-Vorpommern.
Die Generalstaatsanwaltschaft MV teilte nun Dieners Anwälten mit, man habe „keinen Grund gefunden“, das Verfahren fortzusetzen. Eine Nötigung könne nicht erkannt werden, vielmehr habe es sich um eine politische Auseinandersetzung gehandelt – Normalität im Umgang zwischen Minister und Oppositionspolitiker.
Reaktionen der Beteiligten
Thomas Diener zeigt sich resigniert: „Ich nehme es zur Kenntnis“, erklärt der Landwirt aus Möllenhagen. Zwar könnte er vor Gericht ziehen, doch der Aufwand wäre zu groß. „Nach dieser Begründung könnte jeder jeden bis zum Gehtnichtmehr beleidigen – ohne Konsequenzen“, kritisiert er. „Recht haben und Recht bekommen sind eben verschiedene Dinge.“
Agrarminister Till Backhaus sieht sich durch die Entscheidung bestätigt: „Von Anfang an habe ich deutlich gemacht, dass es bei dem damaligen Austausch auf der Mela ausschließlich um politische Fragen und unterschiedliche Bewertungen agrarpolitischer Themen ging“, betont er. „Zu keinem Zeitpunkt ging es um persönliche Angriffe oder eine Bedrohung von Personen.“
Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften thematisiert
Diener äußert zudem Bedenken zur Unabhängigkeit der Justiz: Staatsanwaltschaften seien der Landesregierung weisungsgebunden. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) weist solche Anmerkungen zurück und verweist darauf, dass sie in der Praxis auf die Ausübung des externen Weisungsrechts verzichte.
Der CDU-Politiker kann sich einen Seitenhieb nicht verkneifen: Backhaus, bekannt für seine hemdsärmelige Art, habe sich schon wiederholt juristisch verantworten müssen. Damit spielt er auf frühere Verfahren an, darunter den Rosenkrieg mit seiner Ex-Freundin um einen Traktor und Geld sowie eine Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung an einem Rentner.
Politische Kultur im Fokus
Minister Backhaus betont abschließend: „Politische Auseinandersetzungen gehören zu einer lebendigen Demokratie. Sie dürfen engagiert geführt werden, müssen aber sachlich bleiben.“ Damit scheint der juristische Streit beendet, während die politischen Differenzen zwischen Regierung und Opposition in der Agrarpolitik fortbestehen.



