Bäderregelung sorgt für Konflikte an der Müritz: Sonntagsöffnungen trotz Gerichtsurteil
Die sogenannte Bäderregelung, die in Mecklenburg-Vorpommern zahlreichen Geschäften Sonntagsöffnungen erlaubt, steht juristisch auf wackligen Füßen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat diese Regelung als rechtswidrig eingestuft, doch in der Müritzregion halten Städte wie Waren und Röbel vorerst an den Sonderöffnungszeiten fest.
Waren setzt auf klare Regelungen trotz rechtlicher Bedenken
In Waren an der Müritz hat die Stadtverwaltung eine eindeutige Position bezogen. Stadtsprecherin Maxi Rühlmann informierte, dass für bestimmte Verkaufsstellen Sonderöffnungszeiten gestattet werden. Diese gelten vom 15. März bis 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen für maximal sechs Stunden zwischen 11.30 Uhr und 19 Uhr. Zusätzlich wird in der Wintersaison vom 17. Dezember bis 8. Januar die Ladenöffnung ermöglicht.
Juristisch bleibt die Situation vorerst unverändert, da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gelten weiterhin die Optionen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr erlassen hat.
Röbel folgt dem Beispiel und ermöglicht Sonntagseinkäufe
Auch die Stadt Röbel wird die Ladenöffnung am Sonntag weiterhin gestatten, bis es zu einem juristischen Abschluss kommt. Stadtsprecher Karsten Thorun bestätigte diese Haltung auf Anfrage. Interessant ist, dass die Regelung zwar auch Supermärkte betrifft, in Röbeler Märkten jedoch in den vergangenen Jahren erst mit Beginn der Sommerferien bis in den Herbst hinein sonntags Lebensmittel gekauft werden konnten. Diese Praxis orientierte sich am touristischen Bedarf, wobei unklar bleibt, wie die Handelsketten sich in diesem Jahr positionieren werden.
Gewerkschaftliche Kritik und familienpolitische Bedenken
Das Oberverwaltungsgericht kam am Donnerstag zu dem Schluss, dass die Bäderregelung an zu vielen Sonntagen im Jahr und in zu vielen Orten des Landes die Ladenöffnung ermöglicht. Geklagt hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die aktuelle Verordnung. Ihre zentrale Kritik: Den Angestellten in den Geschäften bleibe zu wenig Zeit für ihre Familien, was besonders an Sonn- und Feiertagen problematisch sei.
Juristischer Ärger droht der Müritzstadt und allen landesweit 84 Tourismusorten, in denen Geschäfte laut aktueller Bäderregelung an drei Viertel aller Sonntage im Jahr öffnen dürfen. Allerdings ist diese Bedrohung momentan noch theoretisch, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Die Diskussion um die Bäderregelung zeigt deutlich den Spagat zwischen touristischen Interessen und arbeitsrechtlichen Belangen. Während Tourismusorte wie Waren und Röbel die wirtschaftlichen Vorteile der Sonntagsöffnungen betonen, mahnen Gewerkschaften die Rechte der Beschäftigten an. Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung bleibt die Situation in der Müritzregion gespannt, aber praktisch unverändert.



