Bürgerantrag zu Migration in Loitz droht an Formfehlern zu scheitern
Bürgerantrag zu Migration droht an Formfehlern zu scheitern

Bürgerantrag zu Migration in Loitz droht an Formfehlern zu scheitern

Der Kreistag Vorpommern-Greifswald steht vor einer wichtigen Entscheidung: Am 23. Februar soll über die Zulässigkeit eines Bürgerantrags aus der Stadt Loitz entschieden werden, der sich mit migrationspolitischen Fragen befasst. Nach einer Vorlage des Rechtsamtes und des Landrats Michael Sack (CDU) gilt der Antrag jedoch als formell unzulässig, was sein Scheitern wahrscheinlich macht.

Formfehler lassen Antrag wohl scheitern

Eingereicht wurde der Bürgerantrag am 13. November 2025 von den Stadtvertretern Mario Kehrle (AfD) und Tilo Janzen, die in Loitz eine gemeinsame Fraktion bilden. Die Initiatoren fordern eine vertiefte Zusammenarbeit des Landkreises mit der Stadt Loitz bei kommunalen migrationspolitischen Fragen. Konkret geht es um eine stärkere Einbindung der Stadt in lokale Integrationsmaßnahmen sowie um Forderungen an verschiedene Behörden und Träger.

Allerdings droht der Antrag bereits an formalen Mängeln zu scheitern. Den Unterlagen waren 43 Kopien von Unterschriftenlisten beigefügt, die nach Prüfung durch das Rechtsamt wesentliche rechtliche Vorgaben nicht erfüllen. So schreibt die Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor, dass auf jeder neuen Unterschriftenseite der vollständige Wortlaut des Antrags stehen muss – eine Vorgabe, die in keinem der 43 Fälle eingehalten wurde.

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Uneinheitliche Listen und fehlende Angaben

Die eingereichten Unterschriftenlisten weisen weitere erhebliche Mängel auf:

  • Auf allen Seiten fehlen die Namen der Vertretungspersonen, die laut Vorschrift voranzustellen wären
  • Die Listen sind uneinheitlich beschriftet: 18 tragen lediglich die Überschrift „Bürgerbegehren der Stadt Loitz“
  • 15 Listen sind als „Anlage zum Antrag vom 17.09.2025 … an die Stadtvertretung Loitz“ gekennzeichnet
  • Zehn Listen haben gar keine Überschrift

Ein weiteres Problem: Der Bürgerantrag muss schriftlich an den Kreistag gestellt werden. Die eingereichten Unterlagen sind jedoch an Landrat Michael Sack adressiert und inhaltlich an ihn gerichtet.

Landrat äußert scharfe Kritik

Landrat Michael Sack kommentierte die Situation mit deutlichen Worten: „Wer sich lächerlich machen möchte, der stellt so einen Antrag“, sagte er mit Blick auf die Entscheidung über die Zulässigkeit. Der CDU-Politiker, der selbst jahrelang Bürgermeister der Kleinstadt an der Peene war, hält den Antrag auch inhaltlich für nicht zielführend.

„Wir haben überhaupt kein Problem in Loitz. Wenn ich mit der Bürgermeisterin spreche, sagt die mir, alles sei gut“, so Sack. Er verwies zudem darauf, dass die Kommunalverfassung vorschreibt, dass ein Bürgerantrag von mindestens fünf Prozent oder mindestens 2000 Einwohnern des Landkreises gestellt werden muss – eine Voraussetzung, die nach seiner Einschätzung ebenfalls nicht erfüllt sei.

Politische Brisanz trotz formaler Mängel

Obwohl der Antrag wahrscheinlich an Formfehlern scheitern wird, zeigt er die politische Brisanz des Themas Migration in der Region. Die Initiatoren Kehrle und Janzen wollen das Thema Migration und die dadurch verursachten Probleme stärker diskutieren. In der Loitzer Stadtvertretung soll es in der Februarsitzung einen eigenen Tagesordnungspunkt dazu geben.

Der Kreistag Vorpommern-Greifswald muss nun am 23. Februar endgültig über die Zulässigkeit des Bürgerantrags entscheiden. Unabhängig vom Ausgang zeigt der Vorgang, wie wichtig die Einhaltung formaler Vorgaben bei Bürgerbeteiligungsverfahren ist und wie politisch aufgeladen das Thema Migration auch auf kommunaler Ebene bleiben kann.

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