Grünen-Politiker Hannes Damm klagt gegen Ausschluss aus Landtagsfraktion in MV
Damm klagt gegen Ausschluss aus Grünen-Fraktion in MV

Grünen-Politiker Hannes Damm zieht gegen Fraktionsausschluss vor Gericht

Der Abgeordnete Hannes Damm hat nach seinem Ausschluss aus der Grünen-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern rechtliche Schritte eingeleitet. Wie sowohl die Fraktion als auch das zuständige Gericht bestätigten, reichte der Politiker einen Antrag beim Landesverfassungsgericht in Greifswald ein. Zuvor hatte bereits die „Ostsee-Zeitung“ über diesen Schritt berichtet. Damm wurde vor zwei Monaten aus der Fraktion im Schweriner Landtag ausgeschlossen, nachdem vier der fünf Fraktionsmitglieder für seinen Rauswurf stimmten.

Verfassungsrechtliche Überprüfung des Ausschlusses beantragt

„Mit dem Antrag soll das Gericht den Ausschluss verfassungsrechtlich überprüfen“, erklärte Hannes Damm gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er betonte, dass es sich dabei um einen regulären, rechtsstaatlichen Vorgang handle. Der Greifswalder Physiker, der als profilierter Klimapolitiker seiner Partei gilt, plädiert dafür, den internen Streit endlich beizulegen und stattdessen die inhaltlichen Themen der Partei in den Fokus zu rücken. Damm äußerte den Wunsch, wieder professionell mit der Fraktion zusammenzuarbeiten.

Eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts gab bekannt, dass Damm den sogenannten Antrag auf einstweilige Anordnung bereits Anfang Februar eingereicht habe. Im Gegensatz zu einer regulären Klage biete ein solcher Antrag in dringenden Fällen die Möglichkeit einer vorläufigen Regelung, ohne dass ein langwieriges Verfahren zur endgültigen Klärung abgewartet werden müsse.

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Fraktion sieht Grundlage für Zusammenarbeit als nicht gegeben

Die Grünen-Fraktion reagierte gelassen auf die juristische Initiative des Abgeordneten. In einer Stellungnahme hieß es: „Hannes Damm steht es frei, die Angelegenheit gerichtlich prüfen zu lassen.“ Die Fraktion respektiere dieses Vorgehen und blicke der Entscheidung des Gerichts entspannt entgegen. Allerdings machte die Fraktion erneut deutlich, dass eine gemeinsame parlamentarische Arbeit ihrer Ansicht nach auf Stabilität, Verlässlichkeit und gegenseitigem Vertrauen beruhen müsse.

„Diese Grundlage sieht die Fraktion weiterhin als nicht mehr gegeben an“, teilten die Grünen mit. Dem Ausschluss Damms waren wochenlange interne Gespräche vorausgegangen. Bereits im September 2025 war der Politiker als stellvertretender Fraktionsvorsitzender abgewählt worden, nachdem ihm intern ein schwerer Vertrauensbruch vorgeworfen worden war. Die genauen Gründe für diesen Vertrauensverlust wurden nie öffentlich kommuniziert, was zu weiterer Spekulation über die Hintergründe des Konflikts führte.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit internen Konflikten in politischen Fraktionen auf und zeigt, wie schwierig es sein kann, persönliche Differenzen von sachpolitischer Arbeit zu trennen. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle in Zukunft haben könnte.

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