Grünen-Abgeordneter Damm klagt gegen Fraktionsausschluss vor Verfassungsgericht
Der ehemalige Grünen-Abgeordnete Hannes Damm hat nach seinem umstrittenen Rauswurf aus der Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern den juristischen Weg eingeschlagen. Wie sowohl die Fraktion als auch das zuständige Gericht bestätigten, hat Damm einen Antrag beim Landesverfassungsgericht in Greifswald eingereicht, um seinen Ausschluss rechtlich überprüfen zu lassen. Zuvor hatte bereits die „Ostsee-Zeitung“ über diesen Schritt berichtet.
Verfassungsrechtliche Prüfung des Fraktionsausschlusses
„Mit dem Antrag soll das Gericht den Ausschluss verfassungsrechtlich überprüfen“, erklärte Damm gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er betonte, dass es sich dabei um einen regulären, rechtsstaatlichen Vorgang handle. Der Greifswalder Physiker, der als profilierter Klimapolitiker seiner Partei gilt, plädiert dafür, den internen Streit endlich beizulegen und stattdessen die inhaltlichen Themen der Partei in den Fokus zu rücken. Damm äußerte den Wunsch, wieder professionell mit der Fraktion zusammenzuarbeiten.
Laut einer Sprecherin des Landesverfassungsgerichts wurde der sogenannte Antrag auf einstweilige Anordnung bereits Anfang Februar eingereicht. Im Gegensatz zu einer regulären Klage bietet ein solcher Antrag in dringenden Fällen die Möglichkeit einer vorläufigen Regelung, ohne dass ein langwieriges Verfahren zur endgültigen Klärung abgewartet werden muss.
Fraktionsspitze: Grundlage für Zusammenarbeit nicht mehr gegeben
Die Grünen-Fraktion reagierte gelassen auf die juristische Initiative ihres ehemaligen Mitglieds. „Hannes Damm steht es frei, die Angelegenheit gerichtlich prüfen zu lassen“, teilte die Fraktion mit. Man respektiere dieses Vorgehen und blicke der Entscheidung des Gerichts gelassen entgegen.
Gleichzeitig machte die Fraktion jedoch unmissverständlich klar: „Die Fraktion hat wiederholt deutlich gemacht, dass eine gemeinsame parlamentarische Arbeit auf Stabilität, Verlässlichkeit und gegenseitigem Vertrauen beruht. Diese Grundlage sieht die Fraktion weiterhin als nicht mehr gegeben an.“
Hintergrund: Vertrauensbruch und monatelange Konflikte
Der Ausschluss Damms aus der Grünen-Fraktion im Schweriner Landtag erfolgte im Dezember 2025 nach einer turbulenten Phase innerparteilicher Auseinandersetzungen. Vier der fünf Fraktionsmitglieder stimmten damals für den Rauswurf ihres Kollegen.
Dem endgültigen Ausschluss waren wochenlange Gespräche und erbitterte Streitigkeiten vorausgegangen. Bereits im September 2025 war Damm als stellvertretender Fraktionsvorsitzender abgewählt worden, nachdem ihm intern ein schwerer Vertrauensbruch vorgeworfen worden war. Die genauen Details dieses Vertrauensbruchs wurden jedoch niemals öffentlich kommuniziert, was zu Spekulationen über die wahren Hintergründe des Konflikts führte.
Die nun eingeleitete verfassungsrechtliche Überprüfung markiert den vorläufigen Höhepunkt einer politischen Schlammschlacht, die die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern seit Monaten beschäftigt und die öffentliche Aufmerksamkeit von ihren politischen Kernthemen ablenkt.



