Eltern von Förderschülern in Neustrelitz fordern dringend Ferienbetreuung
In Neustrelitz kämpfen Eltern von Kindern mit geistigen und körperlichen Einschränkungen um eine verlässliche Ferienbetreuung. An der Förderschule „Tom Mutters“ werden aktuell 65 Schüler unterrichtet, doch wenn die Schulferien beginnen, fühlen sich viele Familien im Stich gelassen. Der Elternrat der Schule hat sich nun mit einem dringenden Appell an die Öffentlichkeit gewandt.
Fehlende Betreuung und bürokratische Hürden
Die Situation ist für berufstätige Eltern besonders prekär: Während ein Schuljahr etwa 75 Ferientage umfasst, stehen Arbeitnehmern meist nur 25 bis 30 Urlaubstage zur Verfügung. Selbst wenn beide Elternteile arbeiten, reichen diese Tage bei weitem nicht aus, um die Kinderbetreuung über die gesamten Ferien hinweg abzudecken. „Unsere Kinder sind ja keine typischen Schlüsselkinder“, betont Annegret Kohls, deren achtjähriger Sohn Emil Autismus hat.
Derzeit gibt es für die Förderschüler in Neustrelitz keine Hortbetreuung in gewohnter Umgebung während der Ferien. Einzig die AWO-Kita in Blankensee hat sich bereit erklärt, die Kinder für drei Wochen zu betreuen. Doch dieser Lösungsansatz bringt neue Probleme mit sich: Die Kinder müssen per Fahrdienst etwa 20 Kilometer zur Kita aufs Dorf gebracht werden – und selbst dieser Fahrdienst ist mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden.
Monatelange Wartezeiten für Anträge
„Vergangenes Jahr hat dieser erst am Freitag die Bewilligung für die stattfindende Fahrt am Montag erhalten“, berichtet Annegret Kohls über die unsichere Situation. Bevor überhaupt eine Betreuung stattfinden kann, müssen Eltern umfangreiche Anträge beim Jugend- und Sozialamt stellen. Diese Behörden müssen sich untereinander abstimmen, was laut Kohls manchmal Monate dauern kann.
Melanie Heim und Nadine Makollus, ebenfalls betroffene Eltern, bestätigen diese Erfahrungen: Viele Familien würden sich mittlerweile scheuen, diesen mühsamen bürokratischen Weg überhaupt zu gehen. Trotz zahlreicher Gespräche mit Politikern wie Landesminister Christian Pegel und Bildungsministerin Simone Oldenburg (beide SPD) habe sich bislang nichts Grundlegendes geändert.
Rechtliche Lage und zukünftige Perspektiven
Aktuell besteht für Inklusionskinder in Mecklenburg-Vorpommern noch kein Rechtsanspruch auf Hortförderung. Dies soll sich jedoch schrittweise ändern: Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll der Anspruch für Kinder der ersten Jahrgangsstufe beginnen und bis zum Schuljahr 2029/2030 sukzessive bis zur vierten Jahrgangsstufe erweitert werden.
Landkreis-Sprecher Nils Henke erklärt dazu: „Derzeit werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, um dem sukzessiven Rechtsanspruch im Ferienhort künftig bedarfsgerecht Rechnung zu tragen.“ Die fünfte Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes werde gerade erarbeitet, wobei auch der entsprechende Umfang der Hortförderung festgelegt werden soll.
Henke weist jedoch auch auf praktische Grenzen hin: „Wobei sicherlich nicht jede Kindertageseinrichtung die gleichen Bedingungen an Inklusion erfüllen kann.“ Die Inanspruchnahme einer Ferienhortbetreuung sei an freie und geeignete Betreuungsplätze gebunden und könne daher nicht immer in unmittelbarer Nähe gewährleistet werden.
Aktuelle Betreuungsregelungen
Derzeit erfolgt die Hortförderung in der Regel bis zu 30 Wochenstunden in der Ganztagsförderung oder bis zu 15 Wochenstunden mit Teilzeitförderung. Bei einem erhöhten Bedarf während der Schulferien kann der Umfang um bis zu vier beziehungsweise drei Stunden täglich erhöht werden. Doch diese Regelungen helfen den Eltern in Neustrelitz wenig, solange keine verlässlichen Betreuungsplätze in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen.
Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht eigentlich vor, dass alle Regelangebote inklusiv gestaltet sein sollen – also für alle Kinder mit und ohne Beeinträchtigung zugänglich. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass zwischen gesetzlichem Anspruch und tatsächlicher Umsetzung oft noch eine große Lücke klafft, die Familien wie die in Neustrelitz besonders hart trifft.



