Einstellung der Ermittlungen: Backhaus-Verfahren nach Mela-Vorfall beendet
Nach eineinhalb Jahren juristischer Auseinandersetzungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern das Strafverfahren gegen Agrarminister Till Backhaus (SPD) endgültig eingestellt. Der CDU-Landtagsabgeordnete und Landwirt Thomas Diener hatte den Minister wegen angeblicher Drohungen und Beleidigungen auf der Agrarmesse Mela im Sommer 2024 angezeigt.
Politische Auseinandersetzung ohne strafrechtliche Relevanz
Die Ermittlungsbehörden kamen zu dem eindeutigen Schluss, dass es sich bei dem Vorfall auf der Mela in Mühlengeez um eine rein politische Auseinandersetzung handelte. „Wir haben keinen Grund gefunden, das Verfahren fortzusetzen“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft den Anwälten Dieners mit. Eine Nötigung könne nicht erkannt werden, und selbst die von Diener behauptete Bezeichnung als „Lügner“ stelle keine strafbare Schmähkritik dar.
Der Konflikt zwischen Backhaus und Diener hatte sich über Monate hinweg verschärft. Auslöser war eine hitzige Diskussion beim Bauerntag auf der Agrarmesse, bei der der Minister dem CDU-Politiker mit erhobenem Zeigefinger gegenübergestanden haben soll. Diener interpretierte dies als Drohung, seinen landwirtschaftlichen Betrieb stilllegen zu können – eine Anschuldigung, die Backhaus stets zurückwies.
Langer Weg bis zur Entscheidung
Der Fall durchlief mehrere juristische Instanzen, bevor er nun sein Ende fand:
- Die Staatsanwaltschaft Rostock sah nach ersten Vorermittlungen keinen Handlungsbedarf.
- Diener legte Widerspruch ein, woraufhin der Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingeschaltet wurde.
- Der Generalbundesanwalt verwies den Fall zurück nach Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Generalstaatsanwaltschaft MV wies den Widerspruch als unbegründet zurück.
Thomas Diener zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht, will aber keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. „Der Aufwand wäre zu groß“, begründet der Landwirt aus Möllenhagen seine Entscheidung. Gleichzeitig äußert er scharfe Kritik: „Nach dieser Begründung könnte jeder jeden bis zum Gehtnichtmehr beleidigen – ohne Konsequenzen.“
Backhaus sieht sich bestätigt
Agrarminister Till Backhaus, bekannt für seine direkte Art, zeigt sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens. „Von Anfang an habe ich deutlich gemacht, dass es ausschließlich um politische Fragen ging“, betont der SPD-Politiker. Er weist persönliche Angriffe oder Bedrohungen kategorisch zurück und verweist auf die Normalität engagierter politischer Auseinandersetzungen in einer lebendigen Demokratie.
Die CDU hatte nach dem Vorfall auf der Mela eine Entschuldigung des Ministers gefordert, was Backhaus verweigerte. Der Konflikt zwischen beiden Politikern schwelt bereits länger, insbesondere in Fragen der landwirtschaftlichen Förderpolitik und der Bewertung des Landesgestüts Redefin.
Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften in der Diskussion
Diener äußerte im Zusammenhang mit der Verfahrenseinstellung auch grundsätzliche Bedenken. Er verwies auf die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber der Landesregierung – eine Anmerkung, die Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) umgehend zurückwies. Die Ministerin betonte, dass sie in der Praxis auf die Ausübung des externen Weisungsrechts verzichte.
Der CDU-Politiker konnte sich einen Seitenhieb auf die juristische Vergangenheit des Ministers nicht verkneifen. Backhaus musste sich bereits in mehreren öffentlich thematisierten Verfahren verantworten, darunter ein Rosenkrieg mit seiner Ex-Freundin um einen Traktor und Geld sowie eine Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung an einem Rentner. Alle diese Verfahren endeten für den Minister ohne verurteilende Konsequenzen.
Mit der nun erfolgten Einstellung des Mela-Verfahrens findet ein langwieriger politisch-juristischer Konflikt sein vorläufiges Ende. Während Backhaus sich in seiner Position bestätigt sieht, bleibt bei Diener ein fader Beigeschmack zurück – ein klassischer Fall, bei dem Recht haben und Recht bekommen offenbar verschiedene Dinge sind.



