Ermittlungen gegen Journalisten: Landrat-Schelte auf Instagram führt zu Staatsanwaltschaft
Ermittlungen: Instagram-Post über Landrat führt zu Staatsanwaltschaft

Ermittlungen wegen Instagram-Post: Journalist im Visier der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Ermittlungen gegen den Journalisten und Verleger Lucas von Bothmer aufgenommen. Grund ist ein Instagram-Post aus dem Dezember 2025, in dem von Bothmer Bezug auf Stefan Sternberg (SPD), den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, nahm und ihn als „prunksüchtigen Landrat“ bezeichnete. In dem Beitrag wurde außerdem angemerkt, dass Sternberg seinen „teuren Dienstwagen als notwendiges Fluchtfahrzeug bei drohendem Russeneinmarsch“ dargestellt haben soll.

Umfangreiche Ermittlungen mit internationaler Dimension

Bereits im Februar 2026 wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, die sogar bis nach Irland reichten – dem europäischen Firmensitz von Meta, dem Betreiber von Instagram. Lucas von Bothmer, Chefredakteur des Jagdmagazins „Der Überläufer“ und Geschäftsführer der Waidsicht Media GmbH mit Sitz in Schwäbisch Hall, wurde angezeigt und musste einen mehrseitigen Fragebogen zu dem Vorfall ausfüllen. Darin wurde unter anderem gefragt, ob persönliche oder politische Motive für die öffentliche Kritik an Landrat Sternberg vorlagen und ob es bereits frühere Konflikte zwischen beiden gegeben hatte.

„Vorgeworfen wird mir die Beleidigung eines Politikers nach § 188 StGB“, bestätigte von Bothmer gegenüber unserer Redaktion. Der entsprechende Paragraf, der oft als „Majestätsbeleidigung“ bezeichnet wird, wurde in den letzten Jahren zunehmend von Politikern genutzt, um Kritiker juristisch zu verfolgen.

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Landkreis betont eigenständiges Handeln der Verwaltung

Ein Sprecher des Landkreises Ludwigslust-Parchim betonte jedoch, dass die Strafanzeige nicht von Landrat Stefan Sternberg selbst gestellt wurde. „Richtig ist vielmehr, dass die zuständige Staatsanwaltschaft aus der Verwaltung des Landkreises Ludwigslust-Parchim um Prüfung eines Sachverhalts gebeten wurde“, so der Sprecher. Konkret gehe es um die Frage, ob in dem Instagram- beziehungsweise Facebook-Post ehrverletzende und das Amt beschädigende Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz getätigt wurden.

Der Sprecher ergänzte: „Weder hatte Herr Sternberg Kenntnis über die Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörden und Kreisverwaltung, noch hat er Zustimmung erteilt. Sofern es Ermittlungsinteresse von Polizei oder Staatsanwaltschaft gab oder gibt und entsprechend angefragt wird, handelt die Verwaltung in ihren Strukturen durchaus eigenständig.“

Journalist kritisiert Einschränkung demokratischer Grundrechte

Für Lucas von Bothmer ist der Vorgang dennoch hochproblematisch. Er sieht darin einen Angriff auf demokratische Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit. „Damit setze sich ein Trend fort, der seit Corona entstanden sei“, so von Bothmer. Er verwies auf Politiker wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Annalena Baerbock (Grüne), die den Paragrafen 188 StGB exzessiv genutzt hätten, um Kritiker mundtot zu machen.

„Sie alle haben den vom Bundestag ohne Not vor einigen Jahren neu geschaffenen Tatbestand der ‚Majestätsbeleidigung‘ (§188 StGB) exzessiv genutzt, um ihre zahlreichen Kritiker mundtot zu machen, mit tausenden von Strafanzeigen, für die sie allzu oft leider noch ihre exekutive Macht missbraucht haben und mit denen sie teils sogar Geld verdient haben sollen“, kritisierte von Bothmer.

Ermittlungen der Polizei bereits abgeschlossen

Das Polizeipräsidium Rostock teilte mit, dass seine Ermittlungen gegen den Journalisten bereits Ende Februar 2026 abgeschlossen wurden. Das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Schwerin weitergeleitet. Eine Anfrage unserer Redaktion an die Staatsanwaltschaft blieb bislang unbeantwortet. Die weiteren Schritte in diesem Fall sind somit noch offen, während die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Umgang mit Kritik an Amtsträgern weitergeht.

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