Ermittlungen gegen Journalisten: Landrat Sternberg und der Vorwurf der Majestätsbeleidigung
Ermittlungen: Journalist wegen Kritik an Landrat Sternberg

Ermittlungen wegen Social-Media-Kritik an Landrat Sternberg

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Ermittlungen gegen den Journalisten und Verleger Lucas von Bothmer aufgenommen. Der Vorwurf lautet auf Beleidigung eines Politikers nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches. Auslöser ist ein Post auf Instagram und Facebook, in dem von Bothmer im Dezember 2025 Bezug auf den Landrat von Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg (SPD), nahm.

Der umstrittene Post und die Reaktionen

In seinem Beitrag hatte von Bothmer den SPD-Politiker als „prunksüchtigen Landrat“ bezeichnet und sich auf Berichte über einen teuren Dienstwagen Sternbergs bezogen. Der Journalist schrieb, Sternberg habe das Fahrzeug als „notwendiges Fluchtfahrzeug bei drohendem Russeneinmarsch“ gerechtfertigt. Diese Äußerungen sind nun Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Prüfung.

Bereits im Februar wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, wie von Bothmer gegenüber unserer Redaktion bestätigte. Der Chefredakteur des Jagdmagazins „Der Überläufer“ und Geschäftsführer der Waidsicht Media GmbH aus Schwäbisch Hall musste sogar einen mehrseitigen Fragebogen ausfüllen. Darin wurde unter anderem gefragt, ob persönliche oder politische Motive für die Kritik vorlagen und ob es bereits frühere Konflikte mit dem Landrat gegeben habe.

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Landkreis betont Unabhängigkeit der Verwaltung

Ein Sprecher des Landkreises Ludwigslust-Parchim betonte jedoch, dass die Strafanzeige nicht von Landrat Stefan Sternberg selbst gestellt worden sei. „Richtig ist vielmehr, dass die zuständige Staatsanwaltschaft aus der Verwaltung des Landkreises Ludwigslust-Parchim um Prüfung eines Sachverhalts gebeten wurde“, so der Sprecher. Es gehe konkret um die Frage, ob in dem Social-Media-Post ehrverletzende und amtsschädigende Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz getätigt wurden.

Der Sprecher ergänzte auf Nachfrage: „Weder hatte Herr Sternberg Kenntnis über die Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörden und Kreisverwaltung, noch hat er Zustimmung erteilt. Sofern es Ermittlungsinteresse von Polizei oder Staatsanwaltschaft gab oder gibt und entsprechend angefragt wird, handelt die Verwaltung in ihren Strukturen durchaus eigenständig.“

Journalist kritisiert Einschränkung demokratischer Grundrechte

Für Lucas von Bothmer ist der Vorgang dennoch hochproblematisch. Er sieht darin ein Beispiel dafür, wie gewählte Volksvertreter „unsere demokratischen Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit mit Füßen treten“. Damit setze sich ein Trend fort, der seit der Corona-Pandemie entstanden sei.

Von Bothmer verweist auf Politiker wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Annalena Baerbock (Grüne): „Sie alle haben den vom Bundestag ohne Not vor einigen Jahren neu geschaffenen Tatbestand der ,Majestätsbeleidigung' (§188 StGB) exzessiv genutzt, um ihre zahlreichen Kritiker mundtot zu machen, mit tausenden von Strafanzeigen, für die sie allzu oft leider noch ihre exekutive Macht missbraucht haben und mit denen sie teils sogar Geld verdient haben sollen.“

Ermittlungsstand und offene Fragen

Das Polizeipräsidium Rostock teilte mit, dass seine Ermittlungen gegen den Journalisten bereits Ende Februar abgeschlossen worden seien und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Schwerin weitergeleitet wurde. Eine Anfrage unserer Redaktion an die Staatsanwaltschaft blieb bislang unbeantwortet. Die Ermittlungen erstreckten sich sogar bis nach Irland, dem europäischen Firmensitz von Meta, dem Betreiber von Instagram.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf über das Spannungsfeld zwischen der Meinungsfreiheit von Journalisten und dem Schutz der persönlichen Ehre von Amtsträgern. Während die Verwaltung des Landkreises ihre unabhängige Handlungsweise betont, sieht der betroffene Journalist darin einen Angriff auf demokratische Grundrechte.

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