Küstenfischer in der Krise: Neue EU-Schutzgebiete bedrohen Krabbenfang in Nordsee
Die Küstenfischer an der Nordseeküste blicken einer ungewissen Zukunft entgegen. Hinter ihnen liegen bereits wirtschaftlich schwierige Jahre, und nun drohen weitere Einschränkungen durch verschärfte EU-Vorgaben zum Meeresnaturschutz. Diese könnten ihre Fanggebiete noch weiter schrumpfen lassen. Die Diskussion um fischereifreie Zonen wird auch den heutigen Verbandstag der Küstenfischer in Niedersachsen im ostfriesischen Neuharlingersiel prägen.
Warum fischereifreie Gebiete geplant sind
Die Grundlage für die geplanten Einschränkungen bildet die EU-Biodiversitätsstrategie. Diese verlangt von den Mitgliedsstaaten, bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent ihrer Gewässer unter Schutz zu stellen. Davon sollen 10 Prozent streng geschützt sein, was bedeutet, dass dort keine Fischerei mehr erlaubt ist. Als Anrainerstaaten der Nordsee müssen Niedersachsen und Schleswig-Holstein diese Vorgaben umsetzen, was direkte Auswirkungen auf die traditionelle Krabbenfischerei hat.
Stand der Diskussion in Niedersachsen
In Niedersachsen wurde im vergangenen Frühjahr ein Fischereidialog ins Leben gerufen, um mögliche fischereifreie Gebiete zu identifizieren. Initiiert von Umweltminister Christian Meyer und Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, beide von den Grünen, bringt dieses Gremium Fischerei- und Umweltverbände, den Heimatbund, die Landwirtschaftskammer sowie Küstenkommunen an einen Tisch. Ziel ist es, ein Flächenkonzept zu entwickeln, das die strengeren Schutzziele mit den wirtschaftlichen Interessen der Fischerei in Einklang bringt.
Staudte betonte beim Auftakt, dass insbesondere im Nationalpark Wattenmeer fischereifreie Flächen gefunden werden sollten. Da der Nationalpark große Teile des niedersächsischen Küstenmeeres umfasst, wird das 30-Prozent-Ziel laut Landwirtschaftsministerium bereits erfüllt. Allerdings besteht noch ein Defizit bei der Ausweisung von streng geschützten Gebieten, also dem 10-Prozent-Ziel.
Situation in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein fanden bereits Gespräche zwischen Krabbenfischern, Naturschützern und der Landesregierung statt, die zunächst als konstruktiv bewertet wurden. Dieser Dialog scheiterte jedoch im vergangenen Sommer nach einem Jahr, da sich die Beteiligten nicht auf den erforderlichen Umfang neuer fischereifreier Gebiete im Nationalpark einigen konnten. Seitdem wurden die Gespräche nicht wieder aufgenommen.
Das Landwirtschaftsministerium in Kiel geht nicht davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode noch eine von allen Seiten getragene Lösung erzielt werden kann. In Schleswig-Holstein steht im Frühjahr 2027 eine Wahl an. Dennoch bleibt das Ziel bestehen, eine tragfähige und ausgewogene Lösung im Dialog zu entwickeln.
Aktuelle Fischereiregeln in den Nationalparks
Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist die Krabbenfischerei grundsätzlich im gesamten Gebiet erlaubt, mit Ausnahme eines kleinen Areals südlich vom Bahndamm nach Sylt, das etwa drei Prozent der Nationalparkfläche ausmacht. Theoretisch zumindest, denn Teile der Wattflächen können aufgrund zu geringer Wassertiefe nicht oder nur eingeschränkt befischt werden. Auch Strände, Salzwiesen und Sande zählen nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Kiel zu den nicht befischbaren Flächen.
In Niedersachsen ist die Situation ähnlich: Laut Landwirtschaftsministerium in Hannover gibt es nur für rund zwei Prozent der marinen Nationalparkfläche Regelungen, die die Krabbenfischerei dort bislang ausschließen.
Entscheidungsprozess und Vorschläge
In Niedersachsen werden letztlich die Landesregierung und der Landtag über die Einrichtung fischereifreier Gebiete entscheiden, da entsprechende Regelungen in das Nationalparkgesetz einfließen sollen. Zuvor werden die Ergebnisse des Fischereidialogs abgewartet. Ein Entwurf für ein Fachkonzept liegt bereits vor und enthält einen „Suchraum für fischereifreie Gebiete“. Noch ist jedoch nichts endgültig festgelegt.
Der Umweltverband WWF hat kürzlich seine Vorschläge öffentlich gemacht. Die Umweltschützer fordern, die Hälfte der derzeit befischten Nationalparkbereiche künftig von der Fischerei auszuschließen. Sie berufen sich dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz, wonach Nationalparks überwiegend, also zu mindestens 50 Prozent, nutzungsfrei sein sollen, um eine ungestörte, natürliche Dynamik zu ermöglichen.
„Wo es möglich und für den Naturschutz sinnvoll ist, enthält unser Vorschlag ökologisch wertvolle Flächen, die sowieso nicht intensiv befischt werden“, erklärte WWF-Meeresschutzexpertin Catherine Zucco. Konkret schlägt der WWF vor, Tidebecken zwischen Inseln und Festland, die Offshore-Gebiete vor Borkum und Juist, das Wattgebiet zwischen Jade und Weser sowie Teile des Wattgebiets zwischen Weser und Elbe als fischereifreie Zonen auszuweisen.
Reaktionen der Fischer und mögliche Lösungen
Die Küstenfischer in Niedersachsen gehen davon aus, dass sie Fanggebiete abgeben müssen. Die Branche, die nach schweren Wirtschaftsjahren im Umbruch steckt, klagt bereits jetzt darüber, dass Fanggebiete durch Offshore-Windparks und den Bau von Kabeltrassen schrumpfen.
Die Krabbenfischer verweisen auf eine Studie des Thünen-Instituts für Seefischerei aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „Cranimpact“. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz des spezifischen Krabbenfanggeschirrs im Sediment- und Strömungssystem des Wattenmeers keine langfristigen oder strukturell relevanten Auswirkungen auf die Bodenfauna und -morphologie hat. Bereits zur Gründung des Nationalparks kam eine Verträglichkeitsprüfung zu einem ähnlichen Ergebnis, weshalb die Krabbenfischerei in großen Teilen zulässig blieb.
Ob die Lösung in Niedersachsen als Blaupause für Schleswig-Holstein dienen kann, ist ungewiss. Der dortige Dialog wird aufmerksam verfolgt, doch laut Landwirtschaftsministerium können Ansatzpunkte erst beurteilt werden, wenn konkrete Ergebnisse vorliegen. Die Krabbenfischer plädieren für einen länderübergreifenden Dialog, da jede Fischereiberechtigung Zugang zu Fanggebieten in mehreren Bundesländern erlaubt. Der WWF hingegen sieht die Gegebenheiten in der Fischerei und die Nutzungsbedingungen in den Nationalparks als zu unterschiedlich an, um eine einheitliche Lösung zu ermöglichen.



