Feuerwehreinsatz ohne Maschinist: Warum Lkw-Fahrer nicht einfach einspringen dürfen
Die Sirene heult, die Mannschaft steht bereit, doch ein entscheidendes Mitglied fehlt: der Maschinist. In dieser kritischen Situation stellt sich die Frage, ob ein Lastkraftwagenfahrer das Feuerwehrauto zum Einsatzort fahren könnte, da er über den entsprechenden Führerschein verfügt. Die Antwort ist jedoch komplexer, als es zunächst scheint, wie die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern in Malchow erläutert.
Gesetzliche Regelungen schränken den Einsatz externer Fahrer ein
Wer ein Feuerwehrfahrzeug führen darf, ist im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M‑V) genau festgelegt. Gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 dieses Gesetzes ist es nicht zulässig, Lkw-Fahrer pauschal zur Unterstützung im Feuerwehreinsatz heranzuziehen oder sie mit dem Führen von Löschfahrzeugen zu betrauen. Die Hinzuziehung geeigneter externer Personen ist ausschließlich in Ausnahmesituationen und unter strengen Auflagen gestattet.
Öffentliche Feuerwehren dürfen externe Personen und Materialien nur dann in Anspruch nehmen, wenn die eigenen Kräfte und Mittel nicht ausreichen, keine Gefahr für Leben und Gesundheit der Beteiligten besteht und keine anderen wichtigen Verpflichtungen verletzt werden. Ein routinemäßiges Anhalten von Berufskraftfahrern ist somit gesetzlich ausgeschlossen.
Technische Besonderheiten von Feuerwehrfahrzeugen erfordern spezielle Schulungen
Die Begründung für diese strikten Regelungen liegt in den besonderen Anforderungen, die Feuerwehrfahrzeuge stellen. Technisch und fahrdynamisch unterscheiden sie sich erheblich von gewöhnlichen Lastkraftwagen, insbesondere aufgrund des mitgeführten Wassertanks. Für das sichere Fahren und die korrekte Bedienung der Fahrzeugtechnik, wie beispielsweise der Pumpe, sind spezifische Schulungen vorgeschrieben, die ortsfremde Lkw-Fahrer in der Regel nicht absolviert haben.
Selbst wenn das Gesetz in Ausnahmefällen externe Einsätze zulässt, ist die praktische Umsetzung laut Experten kaum realisierbar und aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Fehlt ein ausgebildeter Maschinist, meldet sich die Feuerwehr ordnungsgemäß bei der Integrierten Leitstelle. Diese koordiniert dann Unterstützung durch benachbarte Wehren. Entsprechende Szenarien seien überwiegend theoretischer Natur, betont die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V.
Führerscheinerwerb und Ausbildung für Feuerwehrkräfte
Damit stellt sich die Frage, wie Feuerwehren überhaupt an qualifizierte Maschinisten gelangen. Die Kameraden müssen entweder eine spezielle Schulung absolvieren, sofern sie bereits einen LKW-Führerschein besitzen, oder den Führerschein komplett neu erwerben. Nach § 2 BrSchG M‑V sind die Gemeinden verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, was auch ausreichend qualifiziertes Fahrpersonal einschließt.
Um den Führerscheinerwerb zu fördern, sieht der im März im Landtag beratene Entwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz zusätzliche Maßnahmen vor. Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig aus Mitteln der Feuerschutzsteuer Fahrlehrer dezentral anstellen können. Gegen Kostenbeteiligung können sie den Gemeinden die Ausbildung ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte anbieten oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abschließen. Der Entwurf des überarbeiteten Brandschutz- und Hilfegesetzes wird derzeit in der Landesregierung intensiv diskutiert.



