Freispruch nach Plakat-Aktion: Gericht wertet Kritik am Veteranentag als Meinungsfreiheit
Freispruch nach Plakat-Aktion: Kritik als Meinungsfreiheit

Freispruch nach umstrittener Plakat-Aktion gegen Veteranentag in Schwerin

In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Amtsgericht Schwerin zwei Angeklagte freigesprochen, die wegen Beleidigung von Bundeswehrsoldaten angeklagt waren. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der Einschätzung, dass die umstrittene Plakat-Aktion eine von der Meinungsfreiheit geschützte Kritik am Veteranentag darstellte. Der Richter folgte damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für beide Männer Geldstrafen gefordert hatte.

Details der angeklagten Plakat-Aktion

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern im Alter von 74 und 36 Jahren vor, im Juni des vergangenen Jahres mehrere Werbeplakate in Schwerin aufgehängt zu haben. Diese Plakate sollten nach Ansicht der Anklage alle aktiven Soldaten der Bundeswehr in ihrer Ehre verletzen. Auf den Werbeplakaten waren provokative Botschaften wie „Abhängen mit Nazipreppern?“ oder „Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle“ zu lesen. Zusätzlich waren die Plakate mit der Aufschrift „Nein zum Veteranentag“ und einem Logo versehen, das in der Aufmachung des Bundeswehr-Logos die Worte „Braunes Heer“ trug. Zwei Zeugen hatten die Angeklagten bei der Anbringung eines solchen Plakats an einer Straßenbahnhaltestelle beobachtet.

Antrag der Staatsanwaltschaft und gerichtliche Begründung

Der Staatsanwalt vertrat die Auffassung, dass sich die Angeklagten durch diese Aktion der Beleidigung schuldig gemacht hätten. Er plädierte für die Verhängung einer Geldstrafe von 400 Euro für den 74-jährigen Angeklagten und eine deutlich höhere Geldstrafe von 1.600 Euro für den 36 Jahre alten Mitangeklagten. Der Richter folgte diesem Antrag jedoch nicht und begründete seine Entscheidung ausführlich. Er stellte klar, dass die Aussagen auf den Plakaten von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Zudem betonte er, dass eine politische Botschaft erkennbar war und es nicht primär um die Verächtlichmachung von Bundeswehrsoldaten ging.

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Aufgeheizte Stimmung im Gerichtssaal

Die Verhandlung war von emotionalen Momenten geprägt. Während der Vernehmung der Zeugen kam es mehrmals zu Zwischenrufen aus dem Zuschauerraum, was die Stimmung im Sitzungssaal deutlich anheizte. Ein Zuschauer musste zwischenzeitlich von Justizvollzugsbeamten aus dem Saal gebracht werden, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Nach der Urteilsverkündung löste sich die angespannte Atmosphäre jedoch in Applaus aus dem Zuschauerraum auf. Die freigesprochenen Männer wirkten sichtlich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.

Dieser Fall unterstreicht die komplexe Abwägung zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und dem Ehrenschutz von Institutionen wie der Bundeswehr. Das Gericht in Schwerin hat hier eine klare Linie zugunsten der freien Meinungsäußerung gezogen, selbst bei kontroversen und provokativen Formen der Kritik.

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