Leo Löwe brüllt erneut: Die ewige Verwirrung um Gartenfeuer und Abfallentsorgung
Gartenfeuer-Verwirrung: Leo Löwe klärt die ewigen Fragen

Leo Löwe brüllt wieder: Die ewige Verwirrung um Gartenfeuer und Abfallentsorgung

In seiner aktuellen Kolumne widmet sich Leo Löwe einem Thema, das Gartenbesitzer in Nordwestmecklenburg seit Jahren umtreibt: die richtige Entsorgung von Gartenabfällen und die damit verbundenen rechtlichen Grauzonen. Besonders die Frage, ob und wann Gartenfeuer erlaubt sind, sorgt regelmäßig für Verwirrung und Diskussionen unter den Bürgern.

Die grundlegende Unsicherheit bei Gartenfeuern

Leo Löwe stellt gleich zu Beginn klar, dass er keine verbindliche Rechtsauskunft geben kann, denn selbst er ist sich bei den Vorschriften nicht sicher. "Seit Jahren höre ich immer wieder, wie Mitbürger über das Gartenfeuer rätseln", schreibt er. Die Regelung, dass Gartenabfälle im März und Oktober verbrannt werden dürfen, scheint auf den ersten Blick einfach, doch in der Praxis wirft sie zahlreiche Fragen auf.

Was ist eigentlich ein Garten und was sind Gartenabfälle?

Eine der grundlegenden Unklarheiten betrifft bereits die Definitionen. Was genau ist ein Garten und was zählt zu den Gartenabfällen? Löwe berichtet von seiner persönlichen Erfahrung mit dem Schweriner Finanzamt, das ihn trotz bescheidenem Gartengerät als "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" eingestuft hat. Für ihn gelten daher ohnehin andere Vorschriften als für normale Gartenbesitzer.

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In einem typischen Garten fallen regelmäßig Bioabfälle an: beschnittene Obstbäume, gekürzte Rosen, Dornen, trockene Äste und manchmal sogar ganze Bäume. Die Frage, wohin mit all diesem Material, beschäftigt viele Grundstücksbesitzer.

Die Problematik der Zumutbarkeit

Eigentlich gehören Gartenabfälle kompostiert oder in die braune Biotonne gegeben. Doch wie Leo Löwe betont, funktioniert das nur bei sehr kleinen Gärten mit minimalem Aufkommen. Die Schweriner Landesregierung erlaubt das Verbrennen nur, "wenn eine andere Art der Beseitigung nicht zumutbar ist". Genau hier beginnt das eigentliche Dilemma.

Was ist zumutbar und wer entscheidet darüber? Diese Frage liegt laut Löwe im Ermessen des einzelnen Gartenbesitzers. Einige Kommunen bieten Sammelplätze an, doch deren Nutzbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Die Entfernung zum Sammelplatz (15-20 Kilometer können bereits unzumutbar sein)
  • Die Öffnungszeiten der Sammelstellen
  • Die individuelle Mobilität des Gartenbesitzers

Löwe verweist auf das Beispiel einer älteren Dame mit Rollator, der selbst der Transport weniger Meter nicht zugemutet werden kann. Zudem verfügen viele Gemeinden gar nicht über entsprechende Sammelmöglichkeiten.

Widersprüche und Doppelstandards

Besonders merkwürdig findet Leo Löwe die unterschiedliche Behandlung von Gartenfeuern. Während Gemeinden unter Bezeichnungen wie "Brauchtumsfeuer" oder "Biikebrennen" (ein Brauch, den ein Großonkel von der Nordsee mitgebracht haben soll) problemlos Feuer entfachen dürfen, sind private Gartenbesitzer oft eingeschränkt.

Regelmäßig kommt es zu Ärger, wenn auf kleinen Grundstücken große Feuer direkt am Nachbarzaun lodern. Nasses Laub und frische Äste qualmen stundenlang, während nebenan die Wäsche an der Leine trocknet. Die Zumutbarkeit sollte daher auch von der Grundstücksgröße abhängen, fordert Löwe.

Spielraum für Bürger – und für Konflikte

Der Staat lässt den Bürgern bei der Entscheidung über die Zumutbarkeit zwar Spielraum, öffnet damit aber auch die Tür für Streitigkeiten und sogar Denunziantentum. Schon werden wieder neue Gesetze gefordert, und Umweltminister Backhaus scheint bereits an entsprechenden Regelungen zu arbeiten.

Ein Gartenbesitzer bringt die Frustration vieler auf den Punkt: "Es ist wie in der DDR – du bleibst immer im Ungewissen, was du darfst und was nicht!" Leo Löwe schließt seine Kolumne mit dem Appell nach mehr Klarheit und praktikablen Lösungen für die Gartenbesitzer in Nordwestmecklenburg.

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