Juristischer Dämpfer für Ostsee-Tourismus: Sonntags-Shopping gestoppt
Was zunächst nach einer Einkaufs-Euphorie für Touristen an der Ostsee klang, endet nun in einem juristischen Desaster. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die umstrittenen Sonntagsöffnungen in Mecklenburg-Vorpommern für rechtswidrig erklärt und damit die geplante Bäder-Verordnung gekippt.
Gericht zieht Reißleine kurz vor Starttermin
Eigentlich sollten ab dem 15. März zahlreiche Geschäfte in den Urlaubshochburgen Mecklenburg-Vorpommerns wieder an Sonn- und Feiertagen ihre Türen öffnen dürfen. Doch kurz vor dem geplanten Start zog das Gericht die Notbremse. Die Anfang 2025 eingeführte Verordnung, die ab dieser Woche wieder greifen sollte, wurde für unwirksam erklärt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit klaren Worten: Die zeitlichen Vorgaben, die Auswahl der Orte und auch das erlaubte Warenangebot gingen zu weit. Der Vorsitzende Richter Martin Redeker betonte, dass die Verordnung zu viele Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz vorsehe und damit die gesetzlichen Grenzen überschreite.
84 Gemeinden betroffen - von Usedom bis Warnemünde
Insgesamt waren 84 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern von der geplanten Regelung betroffen. Darunter befanden sich touristische Hotspots wie die Inseln Usedom und Rügen sowie die beliebten Badeorte Boltenhagen, Kühlungsborn und Warnemünde.
Nach den ursprünglichen Plänen hätten die Geschäfte zwischen dem 15. März und 31. Oktober sowie in der Vorweihnachtszeit vom 17. Dezember bis 8. Januar öffnen dürfen - jeweils für sechs Stunden innerhalb des Zeitfensters von 11 bis 19 Uhr. Diese weitreichenden Öffnungsmöglichkeiten sind nun vorerst vom Tisch.
Gewerkschaft Verdi feiert Erfolg vor Gericht
Kritik an den Plänen kam vor allem von der Gewerkschaft Verdi, die erfolgreich gerichtlich gegen die Sonntagsöffnungen vorging. Verdi-Fachbereichsleiter Bert Stach bezweifelte, dass durch die zusätzlichen Öffnungszeiten tatsächlich höhere Umsätze erzielt würden. "Eine seriöse Untersuchung der wirtschaftlichen Auswirkungen hat noch gar nicht stattgefunden", so Stach.
Die Gewerkschaft argumentierte zudem mit dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und verwies auf die Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Sonntags als Tag der Ruhe und Erholung.
Vorläufige Weiterführung möglich - Landesregierung kann Beschwerde einlegen
Interessanterweise dürfen die Geschäfte in den betroffenen Orten vorerst weiterhin sonntags öffnen, da der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Diese juristische Auseinandersetzung könnte auch Auswirkungen auf das benachbarte Schleswig-Holstein haben. Dort hatte Verdi die Bäderregelung bislang nur als Versuch akzeptiert. In Schleswig-Holstein sollten insgesamt 95 Städte und Gemeinden von ähnlichen Ladenöffnungszeiten profitieren können - sofern sie dies wünschten.
Die aktuelle Entscheidung des Greifswalder Gerichts stellt somit einen wichtigen Präzedenzfall dar, der die Diskussion um Sonntagsöffnungen in touristischen Regionen neu entfachen dürfte. Für Touristen an der Ostsee bedeutet dies zunächst einmal: Der geplante Shopping-Sonntag bleibt vorerst eine juristische Fata Morgana.



