Rechtsanspruch auf Hortbetreuung in MV: 2.000 neue Plätze und weniger Bürokratie
Hort-Rechtsanspruch in MV: 2.000 neue Plätze geplant

Rechtsanspruch auf Hortbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern: 2.000 neue Plätze geplant

Mecklenburg-Vorpommern bereitet sich intensiv auf die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Hortbetreuung vor. Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) kündigte in Schwerin an, dass ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst Erstklässler und in den Folgejahren schrittweise alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse einen garantierten Anspruch auf 40 Stunden Betreuung pro Woche erhalten werden – einschließlich der Ferienzeiten.

Gesetzliche Grundlagen und finanzielle Rahmenbedingungen

Die Landesregierung hat bereits einer entsprechenden Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes zugestimmt, die nun den Landtag passieren muss. Besonders bemerkenswert: Ab 2030 können Kinder nach dem Ende der vierten Klasse noch den Ferienhort kostenfrei nutzen, was bisher mit dem letzten Schultag endete. Die bereits bestehende Beitragsfreiheit für Kita- und Hortbetreuung bleibt erhalten, wofür Land und Kommunen jährlich rund eine Milliarde Euro aufwenden.

Für den Ausbau der Hortkapazitäten stehen erhebliche Mittel bereit: 54,5 Millionen Euro vom Bund über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau, zusätzlich 11,7 Millionen Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Die kommunalen Träger müssen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil einbringen.

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Konkrete Auswirkungen auf Betreuung und Bürokratie

Der neue Rechtsanspruch bringt wesentliche Vereinfachungen für Familien:

  • Für den garantierten 40-Stunden-Platz ist kein Antrag mehr erforderlich
  • Nur für den 50-Stunden-Platz muss weiterhin beim Jugendamt beantragt werden
  • Die bisherige Regelung (35 Stunden Teilzeit, 50 Stunden Ganztags) wird durch die garantierte 40-Stunden-Betreuung ergänzt

Bildungsministerin Oldenburg betont: „Diese Veränderung reduziert die Bürokratie erheblich – sowohl für die Eltern als auch für die Jugendämter, die deutlich weniger Anträge bearbeiten müssen.“ Spezielle Regelungen bleiben für Familien erhalten, die aus sozialen Gründen oder wegen besonderer Arbeitsverhältnisse (Schichtarbeit, lange Pendelwege) eine 50-Stunden-Betreuung benötigen.

Kapazitätsausbau und kritische Stimmen

Aktuell nutzen 77,5 Prozent aller Grundschulkinder in MV einen Hortplatz, wovon vier von fünf Kindern den 50-Stunden-Ganztagsplatz in Anspruch nehmen. Das Bildungsministerium rechnet mit einem Anstieg auf 85 Prozent durch den neuen Rechtsanspruch. Um diese Nachfrage zu decken, sollen die bestehenden 51.000 Hortplätze um 2.000 neue Plätze auf insgesamt 53.000 erweitert werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußert jedoch Bedenken. Landesvorsitzende Ulrike von Malottki kritisiert: „Es wird deutlich, dass das Land bei 20 Prozent der Inanspruchnehmenden am Betreuungsumfang sparen möchte. Die Bedürfnisse von Mehrkindfamilien und Kindern aus schwierigen sozio-ökonomischen Verhältnissen werden nicht ausreichend berücksichtigt.“ Das Ministerium geht tatsächlich davon aus, dass 20 Prozent der Kinder keinen Anspruch auf 50 Stunden Betreuung haben werden.

Innovative Kooperationen und digitale Erfassung

Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist die intensivere Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Horten. Multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten soll ermöglicht werden, wobei Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen integriert werden können. Spezielle Ganztagskoordinatoren werden diese Kooperationen gestalten.

Ab 2027 wird die Anwesenheit der Kinder im Hort digital erfasst. Oldenburg erläutert: „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können dadurch gezielter eingesetzt werden.“ Zusätzlich wird die Betreuung durch Tagesmütter und -väter erleichtert, was das Wahlrecht der Eltern stärken soll.

Die geplanten Maßnahmen markieren einen bedeutenden Schritt in der Kinderbetreuung Mecklenburg-Vorpommerns, der sowohl quantitative Erweiterungen als auch qualitative Verbesserungen der Betreuungsstrukturen umfasst.

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