Hunderte Asylbewerber in MV verschwunden – Behörden verlieren Überblick über Aufenthaltsorte
In Mecklenburg-Vorpommern sind in den vergangenen Jahren insgesamt 671 Asylbewerber aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundeslandes verschwunden. Diese Personen gelten für die zuständigen Behörden als abgängig und sind aktuell nicht auffindbar. Unter den Verschwundenen befinden sich auch zahlreiche Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind, darunter sechs rechtskräftig verurteilte Straftäter.
Steigende Zahlen seit Jahren besorgniserregend
Die Entwicklung zeigt einen klaren Aufwärtstrend: Während im Jahr 2022 noch 126 Personen als abgängig erfasst wurden, stieg diese Zahl 2023 auf 128, 2024 bereits auf 171 und erreichte im vergangenen Jahr 2025 einen Höchststand von 246 verschwundenen Asylbewerbern. Alle diese Personen wurden im Ausländerzentralregister als unbekannt verzogen gemeldet und sind bislang nicht in die Erstaufnahmeeinrichtungen zurückgekehrt.
Eine Sprecherin des Schweriner Innenministeriums erklärt dazu: „Je länger Menschen in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, desto eher kann es vorkommen, dass sie die Einrichtung verlassen, ohne dass ihr Aufenthaltsort bekannt ist.“ Als mögliche Gründe nennt sie Besuche bei Familie oder Freunden, die andernorts untergebracht sind, Aufenthalte in anderen Städten, unangemeldete Arbeitstätigkeiten oder auch Rückreisen ins Heimatland ohne entsprechende Abmeldung.
Über 200 Personen sind ausreisepflichtig
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren insgesamt 828 Personen verpflichtet, in den Erstaufnahmeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns zu wohnen. Von diesen gelten 218 als vollziehbar ausreisepflichtig, haben aber aus verschiedenen Gründen das Land noch nicht verlassen. In einer nicht unerheblichen Anzahl dieser Fälle lautet der Grund schlicht: unbekannter Aufenthalt.
Daniel Peters, Fraktionschef der CDU im Landtag, äußert sich besorgt: „Sie versuchen sich der Abschiebung offenbar durch Untertauchen zu entziehen.“ Besonders alarmierend findet er die Zahl von 246 abgängigen Personen im vergangenen Jahr. „Das entspricht nahezu einem Drittel des aktuellen Bestands der Erstaufnahmeeinrichtung. Damit erreicht das Problem eine Größenordnung, die nicht mehr als Einzelfallphänomen abgetan werden kann.“
Kritik an mangelnder Kontrolle
Der Christdemokrat moniert deutlich: „Es gibt eindeutig Vollzugsdefizite bei Kontrolle und Durchsetzung geltenden Rechts.“ Diese Kritik wird vom Innenministerium jedoch zurückgewiesen. Für Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen gebe es kein generelles Verbot, diese zu verlassen. Asylsuchende dürften sich grundsätzlich im Gebiet der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten.
„Deshalb kann es vorkommen, dass die Menschen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, die Einrichtung verlassen, ohne dass ihr weiterer Aufenthaltsort bekannt ist“, so die Ministeriumssprecherin weiter. Die Behörden stehen damit vor der Herausforderung, einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und andererseits den Überblick über den Verbleib der Asylbewerber zu behalten.
Von den insgesamt 671 als abgängig erfassten Personen sind 265 bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Diese Tatsache unterstreicht die Brisanz der Situation und wirft Fragen nach der Sicherheit und der Effektivität des Aufenthaltsmanagements auf.



