MV schafft Ausnahmen für Verbrennung von Gartenabfällen ab - Übergangsfrist bis 2029
MV schafft Ausnahmen für Gartenabfall-Verbrennung ab

Mecklenburg-Vorpommern verschärft Regeln für Gartenabfälle

Das Verbrennen von Gartenabfällen wird in Mecklenburg-Vorpommern künftig deutlich strenger geregelt. Die bisherigen Ausnahmeregelungen, die nach Ansicht des Umweltministeriums oft zu großzügig ausgelegt wurden, sollen komplett entfallen. Umweltminister Till Backhaus (SPD) begründet diesen Schritt mit dem Schutz wertvoller Ressourcen und der Umwelt.

Bisherige Praxis führte zu Problemen

Bislang erlaubte die Pflanzenabfalllandesverordnung das Verbrennen privater pflanzlicher Abfälle in den Monaten März und Oktober, sofern eine anderweitige Entsorgung nicht zumutbar oder möglich war. Diese Bestimmung erwies sich in der Praxis jedoch als schwer kontrollierbar. „Die Bürgerinnen und Bürger entschieden häufig selbst über die Zumutbarkeit, was zu erheblichen Fehleinschätzungen mit negativen Folgen für Umwelt und natürliche Ressourcen führte“, erklärte Minister Backhaus.

Das Umweltministerium verweist auf zahlreiche Anzeigen von Anwohnern in den vergangenen Jahren, die sich über die Belastung durch Rauch und Gerüche beschwerten. Zudem widerspreche das Verbrennen dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft, da wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren gingen.

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Neue Regelungen ab 2029

Ab dem 1. Januar 2029 tritt eine neu gefasste Landesverordnung in Kraft, die die bisherigen Ausnahmeregelungen vollständig streicht. Damit werden die Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern an das Bundesabfallrecht angepasst. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger betonen, dass eine zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet sei.

Alternative Entsorgungswege stehen zur Verfügung:

  • Kompostierung im eigenen Garten
  • Verrottung auf dem Grundstück
  • Entsorgung über die Biotonne
  • Abgabe auf Wertstoffhöfen

Ausnahmen für traditionelle Feuer

Die Neuregelung betrifft ausdrücklich nicht alle Feuer im Freien. Traditionelle Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer oder Feuer in Feuerschalen bleiben weiterhin erlaubt. Allerdings gelten hier strenge Auflagen: „Bei diesen Feuern dürfen nur geeignete Brennstoffe, insbesondere Holz in Brennholzqualität, verwendet werden. Gartenabfälle sind hierbei explizit ausgeschlossen“, präzisierte Umweltminister Backhaus.

Die Übergangsfrist bis 2029 soll Bürgern und Kommunen ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und alternative Entsorgungsmöglichkeiten zu etablieren. Das Ministerium plant begleitende Informationskampagnen, um über die Hintergründe und Alternativen aufzuklären.

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