Mecklenburg-Vorpommern verbietet ab 2029 das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten
MV verbietet ab 2029 das Verbrennen von Gartenabfällen

Endgültiges Verbot für das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten wird in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Januar 2029 endgültig und vollständig verboten. Bisher galten Ausnahmeregelungen, die es Privatpersonen erlaubten, pflanzliche Abfälle in den Monaten März und Oktober zu verbrennen, sofern eine anderweitige Entsorgung nicht möglich oder zumutbar war. Diese Regelungen wurden jedoch laut Umweltminister Till Backhaus (SPD) oft zu großzügig ausgelegt und führten zu erheblichen Umweltschäden.

Ausnahmeregelungen werden gestrichen

Die bisherige Pflanzenabfalllandesverordnung erlaubte das Verbrennen privater pflanzlicher Abfälle unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn Kompostierung, Verrottung, die Biotonne oder Wertstoffhöfe nicht verfügbar waren. In der Praxis erwies sich diese Vorgabe als schwer kontrollierbar, wie das Umweltministerium mitteilte. Die Bürgerinnen und Bürger entschieden häufig selbst über die Notwendigkeit, was zu Fehleinschätzungen und negativen Folgen für die Umwelt führte.

„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren“, erklärte Umweltminister Backhaus. Die neue Landesverordnung, die ab 2029 in Kraft tritt, streicht diese Ausnahmeregelungen komplett und passt die Regelungen an das Bundesabfallrecht an. Damit soll eine konsequente Kreislaufwirtschaft gefördert und die Luftbelastung reduziert werden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergründe und Auswirkungen

Das Umweltministerium verweist auf zahlreiche Anzeigen von Anwohnern in den vergangenen Jahren, die über die Belästigungen durch das Verbrennen von Gartenabfällen klagten. Laut den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ist eine zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns grundsätzlich gewährleistet. Dies macht das Verbrennen überflüssig und unterstreicht die Notwendigkeit des Verbots.

Das Ministerium betont, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen nicht nur die Luftqualität beeinträchtigt, sondern auch im Widerspruch zu den Zielen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft steht. Durch die Vernichtung organischen Materials gehen wichtige Nährstoffe verloren, die sonst dem Boden zurückgeführt werden könnten.

Ausnahmen für traditionelle Feuer

Die Neuregelung betrifft jedoch nicht alle Arten von Feuern. Osterfeuer oder Feuer in der Feuerschale bleiben weiterhin erlaubt, sofern sie als Brauchtumsfeuer gelten. Allerdings dürfen hierbei nur geeignete Brennstoffe wie Holz in Brennholzqualität verwendet werden, keinesfalls Abfälle. „Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, präzisierte Backhaus.

Diese Unterscheidung soll sicherstellen, dass traditionelle Bräuche erhalten bleiben, während umweltschädliche Praktiken eingedämmt werden. Die Anpassung der Landesverordnung ist Teil einer breiteren Initiative, um die Umweltstandards in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern und die natürlichen Ressourcen zu schützen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration