Strikte Regelung für Gartenabfälle in Mecklenburg-Vorpommern
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen im eigenen Garten wird in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Januar 2029 endgültig und vollständig verboten sein. Bisherige Ausnahmeregelungen, die oft großzügig ausgelegt wurden, fallen damit komplett weg. Dies gab das Schweriner Umweltministerium bekannt.
Ausnahmeregelungen wurden zu häufig genutzt
Bisher erlaubte die Pflanzenabfalllandesverordnung das Verbrennen privater pflanzlicher Abfälle in den Monaten März und Oktober, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Eine Verbrennung war nur gestattet, wenn eine anderweitige Entsorgung nicht zumutbar oder möglich war – etwa durch Kompostierung, Verrottung, die Biotonne oder Wertstoffhöfe.
In der Praxis erwies sich diese Vorgabe jedoch als schwer kontrollierbar, wie das Umweltministerium mitteilte. Die Bürgerinnen und Bürger entschieden häufig selbst über die Notwendigkeit, was zu zahlreichen Verbrennungen führte. Umweltminister Till Backhaus (SPD) kritisierte diese Praxis scharf.
Umweltschädliche Folgen und Ressourcenverlust
„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren“, erklärte Backhaus. „Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehleinschätzungen geführt mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen.“
Das Verbrennen widerspreche zudem der angestrebten Kreislaufwirtschaft und belaste vielerorts die Luftqualität. In den vergangenen Jahren gab es laut Ministerium zahlreiche Anzeigen von Anwohnerinnen und Anwohnern wegen der Rauchbelästigung.
Neue Verordnung ab 2029
Die neu gefasste Landesverordnung, die ab 2029 in Kraft tritt, streicht die bisherigen Ausnahmeregelungen vollständig. Damit werden die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern an das Bundesabfallrecht angepasst. Laut den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ist eine zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet.
Ausnahmen für Osterfeuer und Feuerschalen
Für bestimmte traditionelle Feuer gilt das Verbot nicht. Osterfeuer oder Feuer in der Feuerschale bleiben weiterhin möglich, betonte das Ministerium. Allerdings dürfen bei diesen sogenannten Brauchtumsfeuern nur geeignete Brennstoffe verwendet werden – vor allem Holz in Brennholzqualität. Die Verbrennung von Abfällen ist auch hier strikt untersagt.
Mit dieser Neuregelung will das Land Mecklenburg-Vorpommern einen konsequenten Schritt im Umwelt- und Ressourcenschutz gehen und die Bürgerinnen und Bürger zu nachhaltigeren Entsorgungsmethoden animieren.



