Feuerwehrkameraden stehen zu suspendiertem Kreiswehrführer
In einer deutlichen Entscheidung haben die Feuerwehrleute der Mecklenburgischen Seenplatte am Samstag in Bollewick den Abwahlantrag gegen ihren Kreiswehrführer Stephan Drews mehrheitlich abgelehnt. Die Delegiertenversammlung aller Feuerwehren im Landkreis sprach sich mit klarer Mehrheit gegen die von Drews' Vorgänger Norbert Rieger initiierte Entlassung aus.
Abstimmungsergebnis zeigt klare Haltung
Von den 215 stimmberechtigten Feuerwehrkameraden votierten lediglich 24 für die Abwahl des suspendierten Kreiswehrführers. 79 Delegierte sprachen sich deutlich dagegen aus, während der Rest der Anwesenden sich enthielt. Diese Entscheidung fiel nur zwei Tage, nachdem Landrat Thomas Müller (CDU) Drews von seinen Aufgaben als Kreiswehrführer suspendiert und ihm das Tragen der Uniform verboten hatte.
Die Suspendierung erfolgte laut Müller, „um eine dienst- und disziplinarrechtliche Prüfung des mir am 18. März übermittelten Sachverhaltes vornehmen zu können“. Der Landrat bestätigte auf Nachfrage, dass seine Entscheidung mit einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit Stephan Drews zu tun habe, ließ jedoch weitere Details zu den konkreten Vorwürfen offen.
Vertrauensfrage steht noch aus
Trotz der Ablehnung des Abwahlantrags ist die Zukunft von Stephan Drews als Kreiswehrführer noch nicht endgültig geklärt. Der Kreisfeuerwehrverband will dem suspendierten Chef an diesem Samstag noch die Vertrauensfrage stellen. Diese zusätzliche Abstimmung könnte weitere Aufschlüsse über die Haltung der Feuerwehrkameraden geben.
Norbert Rieger, der den Abwahlantrag gestellt hatte, begründete sein Vorgehen mit mehreren Vorwürfen:
- Fehlendes „untadeliges Verhalten“ des Kreiswehrführers
- Kritik an der „Ämterhäufung“ durch Drews' gleichzeitige Funktion als Gemeindewehrführer in Friedland
- Ein damit verbundenes „gewisses Geschmäckle“
Vorgeschichte der Auseinandersetzung
Die aktuelle Situation ist nicht die erste Kontroverse um Stephan Drews. Bereits seit Dezember besteht eine Fehde zwischen Friedlands Bürgermeister Frank Nieswandt (Die Linke) und dem Feuerwehrmann. Der Bürgermeister hatte Drews mehrfach von seinem Dienst als Gemeindewehrführer suspendiert, was jedoch von Gerichten und der Kreisverwaltung zunächst als haltlos eingestuft wurde.
Beide Ämter von Stephan Drews – sowohl als Kreiswehrführer als auch als Gemeindewehrführer – sind Ehrenämter. Die aktuelle Suspendierung durch den Landrat betrifft ausschließlich die Funktion als Kreiswehrführer, während Drews weiterhin Ehrenbeamter bleibt.
Die Pressestelle der Polizeiinspektion Neubrandenburg war am Freitagabend für weitere Nachfragen zu dem mutmaßlichen Vorfall nicht zu erreichen. Die Feuerwehrdelegierten haben mit ihrer Abstimmung jedoch ein klares Signal gesetzt, dass sie ihren suspendierten Kreiswehrführer trotz der anhängigen Untersuchungen zunächst nicht fallen lassen wollen.



