Neues Brandschutzgesetz in MV: Landtag berät über Stärkung der Feuerwehren
Neues Brandschutzgesetz: MV stärkt Feuerwehren

Landtag berät über neues Brandschutzgesetz zur Stärkung der Feuerwehren

In Mecklenburg-Vorpommern steht eine bedeutende Reform des Brandschutzes bevor. Der Landtag hat in erster Lesung den Entwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz beraten, das nun in die parlamentarischen Ausschüsse geht. Die Landesregierung verfolgt mit diesem Gesetzesvorhaben mehrere zentrale Ziele: die Modernisierung der Brandschutzstrukturen, die nachhaltige Stärkung des Ehrenamts und die klare Präzisierung von Zuständigkeiten im Einsatzfall.

Fokus auf Freiwillige Feuerwehren und Ehrenamt

Innenminister Christian Pegel von der SPD betonte, dass der Gesetzentwurf in enger Abstimmung mit den Feuerwehren des Landes entwickelt wurde. Das Kernstück der Reform bildet die gezielte Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren. Künftig sollen Gemeinden verpflichtet werden, eine verbindliche Satzung für ihre Freiwilligen Feuerwehren zu erlassen, um Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten rechtssicher zu regeln.

Die bisherige Feuerwehrsatzung wird inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt, die die Freiwilligen Feuerwehren eigenständig gestalten können. Dabei bleibt das Prinzip der Freiwilligkeit grundlegend erhalten. Pflichtfeuerwehren sollen nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen, wenn die Einsatzbereitschaft auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann. „Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst gezwungen werden“, erklärte Innenminister Pegel deutlich.

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Entlastung der Ehrenamtlichen und erweiterter Unfallschutz

Zur praktischen Entlastung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Gebührentatbestände vor. Dazu gehören beispielsweise Kosten für wiederholte Fehlalarme automatischer Brandmeldeanlagen oder für die Beseitigung umgestürzter Bäume auf Privatgrundstücken ohne akute Gefahrenlage. Einsätze bei Bränden, Unfällen und lebensrettenden Maßnahmen bleiben hingegen weiterhin kostenfrei.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausweitung des Unfallschutzes. Künftig sollen nicht nur verheiratete Partner, sondern auch nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie Kinder von Feuerwehrangehörigen in den Schutz einbezogen werden. Diese Erweiterung soll die soziale Absicherung der Familien von Einsatzkräften verbessern.

Stärkung der Strukturen und neue Möglichkeiten in der Ausbildung

Der Entwurf stärkt zudem die Rolle der Amtswehrführer, indem Gemeinden und Ämter deren Aufgaben stärker bündeln können. Dies betrifft Bereiche wie Ausbildung, Organisation und Technik. Gerade im ländlichen Raum erhofft sich das Innenministerium dadurch eine deutliche Verbesserung der Einsatzfähigkeit und Verlässlichkeit.

Gleichzeitig behalten die Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Aufgaben selbst zu erledigen. Besonders innovativ sind die neuen Regelungen zur Fahrausbildung: Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig Feuerschutzsteuermittel nutzen können, um Fahrlehrer anzustellen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen. Ziel ist es, ausreichend Einsatzkräfte mit den notwendigen Führerscheinen für Feuerwehrfahrzeuge auszustatten und so die personelle Basis zu verbreitern.

Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen in den Fachausschüssen des Landtags detailliert beraten. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern langfristig zu stärken und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.

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