Kreistag Nordwestmecklenburg beschließt neues Gefahrenabwehrzentrum im Gewerbegebiet Upahl-Grevesmühlen
Neues Gefahrenabwehrzentrum für Nordwestmecklenburg beschlossen

Zukunftsweisende Entscheidung für den Katastrophenschutz in Nordwestmecklenburg

In einer wegweisenden Sitzung hat der Kreistag Nordwestmecklenburg den Neubau eines modernen Gefahrenabwehrzentrums beschlossen. Der neue Standort wird im noch zu erschließenden interkommunalen Großgewerbegebiet Upahl-Grevesmühlen in der Nähe der Autobahn 20 entstehen. Dieses Millionenprojekt soll die Einsatzfähigkeit des Katastrophenschutzes im Landkreis nachhaltig sichern und an die gestiegenen Anforderungen unserer Zeit anpassen.

Auslöser: Der verheerende Brand in Warin

Landrat Tino Schomann erinnerte während der Kreistagssitzung an den entscheidenden Auslöser für die Neuausrichtung: „Alles rührt aus dem schrecklichen Brand 2023 bei der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Warin“, schilderte er. Bei diesem Unglück wurden innerhalb weniger Stunden 15 Fahrzeuge, drei Anhänger, umfangreiche Ausrüstung, Technik und die komplette Fahrzeughalle zerstört. Zwar konnte ein Großteil der verbrannten Fahrzeuge mittlerweile ersetzt werden, und der Wiederaufbau der Garagenanlage schreitet voran – „Ende April/Anfang Mai können wir die neue Halle in Betrieb nehmen“, so Schomann – doch die grundlegenden Rahmenbedingungen haben sich verändert.

Die sicherheitspolitischen Anforderungen an staatliche und kommunale Strukturen der Gefahrenabwehr sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Besondere Bedeutung gewinnen heute Resilienz, Durchhaltefähigkeit und Koordinationsvermögen in komplexen Schadenslagen.

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Zentrale Lage und ausreichend Fläche als entscheidende Kriterien

Bereits 2023 beauftragte der Kreistag den Landrat, mögliche Standorte für ein zukunftsfähiges Gefahrenabwehrzentrum zu prüfen. Ein externes Gutachten ermittelte die konkreten Anforderungen und leitete daraus räumliche Bedarfe ab. Sechs kreisangehörige Städte und Gemeinden meldeten potenzielle Flächen.

Nach einer umfassenden Machbarkeitsstudie blieben zwei Standorte in der engeren Auswahl: der bisherige Standort in Warin und das neue Großgewerbegebiet Upahl-Grevesmühlen. Ausschlaggebend für die Wahl des neuen Standorts war insbesondere die zentrale Lage im Landkreis, die für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte deutlich kürzere Anfahrtswege bedeutet. Zudem bietet das ins Auge gefasste Grundstück mit einer bebaubaren Fläche von etwa 2,4 Hektar ausreichend Raum für die geplanten Einrichtungen.

Finanzierung und weitere Planungsschritte

Mit dem Beschluss wird die Kreisverwaltung beauftragt, die detaillierte Planung für den Neubau aufzunehmen. Allerdings soll dies erst geschehen, nachdem die Stadt Grevesmühlen verbindlich mitgeteilt hat, wann mit einer gesicherten Erschließung des Bebauungsplans zu rechnen ist. Landrat Schomann betonte die finanziellen Dimensionen: „Da man sich bei einem Gefahrenabwehrzentrum je nach Volumen und Konzeption zwischen 30 und 50 Millionen Euro bewegt, handelt es sich bereits bei Planungskosten zwischen 10 und 15 Prozent um Millionenbeträge.“ Diese Investitionen sollen nicht leichtfertig getätigt werden, sondern verbindlich umgesetzt werden.

Die Kreisverwaltung strebt an, einen Teil der Kosten über das Bundessondervermögen Bevölkerungsschutz refinanziert zu bekommen. Dies unterstreicht die überregionale Bedeutung des Projekts für die Sicherheitsinfrastruktur.

Weiternutzung des Standorts Warin als wichtige Redundanz

Eine bauliche Erweiterung am bisherigen Standort des Gefahrentechnischen Zentrums in Warin ist aufgrund von Vorschriften des Landeswaldgesetzes und der Waldabstandsverordnung nicht möglich. Dennoch betonte Landrat Schomann die weiterhin geplante Nutzung: „Wir wollen aber auch den Standort Warin weiter nutzen. Erstens gehört er dem Landkreis, zweitens ist er bezahlt und drittens sehen wir das auch als Redundanz für eventuelle Lagen und haben dort auch Lagerkapazitäten, die wir nicht komplett neu errichten müssen.“

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Dieser doppelte Ansatz – ein modernes, zentral gelegenes Hauptzentrum und die Weiternutzung des bestehenden Standorts als Backup – soll die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit des Bevölkerungsschutzes in Nordwestmecklenburg auch in komplexen, lang anhaltenden oder parallelen Schadenslagen dauerhaft gewährleisten. Der Kreistagsbeschluss markiert damit einen wichtigen Schritt hin zu einem zukunftssicheren Katastrophenschutz für die gesamte Region.