Maritimer Koordinator Ploß weist Tschentschers Vorwürfe scharf zurück
Im anhaltenden Streit um die Finanzierung der deutschen Seehäfen hat der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Christoph Ploß, schwere Vorwürfe gegen Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher erhoben. In einem offiziellen Brief, über den zunächst die Welt am Sonntag berichtete, wirft Ploß dem SPD-Politiker vor, Unschärfen und Unwahrheiten zu verbreiten. Der Konflikt eskaliert damit auf eine neue Ebene.
Hintergrund: Tschentschers Kritik an Ploß' Haltung
Auslöser der Auseinandersetzung waren scharfe Anwürfe Tschentschers, der dem Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Ploß vorwarf, die Interessen der Hansestadt in seiner Funktion als Maritimer Koordinator nicht angemessen zu vertreten. Insbesondere bemängelte Tschentscher in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur, dass Ploß die langjährige Forderung Hamburgs und anderer Küstenländer nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes an der Hafenfinanzierung nicht unterstütze.
Ploß kontert mit verfassungsrechtlichen Argumenten
In seiner schriftlichen Erwiderung zeigt sich Ploß von den Vorwürfen überrascht und legt detailliert seine Position dar:
- Das Grundgesetz weise die Zuständigkeit für Verwaltung und Finanzierung des Hamburger Hafens ausschließlich der Freien und Hansestadt Hamburg zu.
- Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erstrecke sich lediglich auf Hochsee- und Küstenschifffahrt, Seezeichen, Binnenschifffahrt, Wetterdienst sowie Seewasserstraßen.
- See- und Binnenhäfen mit ihrer allgemeinen Infrastruktur fielen grundsätzlich nicht in den Kompetenzbereich des Bundes.
Appell: Bundesmittel für Hafen statt Prestigeobjekte
Ploß wies darauf hin, dass der Bund Hamburg bereits im vergangenen Jahr 2,66 Milliarden Euro aus dem Investitionsfonds zur Förderung der Infrastruktur zur Verfügung gestellt habe. Diese Mittel seien insbesondere für Verkehrs- und Energieinfrastruktur in Hamburg vorgesehen, wobei die Entscheidung über deren Verwendung bei der Stadt liege.
Im Sinne einer starken maritimen Wirtschaft appellierte Ploß jedoch direkt an Tschentscher: Verwenden Sie diese Milliarden nicht für Prestigeobjekte wie den Elbtower, sondern für den Hamburger Hafen!
Tschentschers Sorge um Benachteiligung der Küstenländer
Der Hamburger Bürgermeister hatte zuvor kritisiert, dass Küstenländer benachteiligt würden, wenn sie Mittel aus dem Investitionsfonds für Häfen aufwenden müssten, denen eine nationale Aufgabe zukomme. Für Hamburg bedeute dies konkret, dass entsprechende Mittel nicht für Schulen, Kultur, Polizei oder Straßen und Brücken eingesetzt werden könnten.
Ploß als Anwalt der Häfen mit klarer Warnung
Christoph Ploß betonte in seinem Schreiben, sich seit Langem für eine stärkere Unterstützung der norddeutschen Häfen durch den Bund einzusetzen und sich innerhalb der Bundesregierung als Anwalt der gesamten maritimen Branche zu verstehen. Er räumte ein, dass die Häfen nicht nur die Küstenländer beträfen, sondern über sie die Versorgung ganz Deutschlands laufe.
Daher sei eine Erhöhung des sogenannten Hafenlastenausgleichs erstrebenswert. Die aktuellen 38,3 Millionen Euro für die norddeutschen Häfen seien eindeutig zu wenig. Seine Forderung nach einer verfassungsändernden Mehrheit im Bundestag verband Ploß mit einer deutlichen Warnung: Nichts gefährdet eine Erhöhung dieser Mittel mehr als persönliche Angriffe über die Presse.



