Landesrechnungshof deckt gravierende Mängel bei Asservatenverwaltung in MV auf
Schwere Mängel bei Asservatenverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern

Landesrechnungshof deckt gravierende Mängel bei Asservatenverwaltung in MV auf

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat bei einer umfassenden Prüfung erhebliche Sicherheitsmängel und Verfahrensfehler im Umgang mit beschlagnahmten Drogen und anderen Asservaten durch Polizei und Justiz festgestellt. Die Prüfer kamen zu dem alarmierenden Ergebnis, dass die Verwahrung und Verwaltung von sichergestellten Betäubungsmitteln sowie wertvollen oder gefährlichen Gegenständen teilweise mangelhaft organisiert ist und dringender Handlungsbedarf besteht.

Unsichere Lagerung und fehlende Protokolle

Besonders kritisch bewertet der Landesrechnungshof die Sicherheitsvorkehrungen bei der Aufbewahrung von beschlagnahmten Drogen. In einem Prüfbericht wird beispielsweise eine zur Verwahrung von Betäubungsmitteln genutzte Asservatenhalle beschrieben, die über keine erkennbare Einbruchssicherung an Türen und Fenstern verfügt. Zudem wurde kein Nachweis darüber geführt, wer den Raum betritt oder verlässt, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.

Noch gravierender sind die Mängel bei Übergabeprozessen: Die Prüfer stellten fest, dass die Übergabe von beschlagnahmten Drogen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften teilweise ohne jegliches Übergabeprotokoll erfolgt. Sichergestellte Betäubungsmittel würden mitunter sogar unverschlossen übergeben, was nach Ansicht der Prüfer keine manipulationssichere Verfahrensweise darstellt.

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Chaotische Verwaltung und fehlende Kontrollen

Die Prüfung offenbarte weitere systematische Probleme in der Asservatenverwaltung:

  • Die Staatsanwaltschaften führen kein Gesamtverzeichnis über alle Asservate in ihrer Zuständigkeit
  • Es finden keine regelmäßigen Kontrollen der verwahrten Gegenstände statt
  • Asservate werden teilweise in Hallen zusammen mit Akten, Mobiliar oder Dienstfahrzeugen gelagert
  • Beschlagnahmte Drogen, Waffen und Mobiltelefone wurden als vernichtet geführt, obwohl dies noch gar nicht der Fall war

Speziell bei der Landespolizei fiel den Prüfern auf, dass die Verwaltung beschlagnahmter Sachen nicht durch ein modernes IT-System unterstützt wird. Stattdessen werden Asservate händisch auf Niederschriften erfasst und mit einer Nummer versehen, die jedoch neu vergeben wird, wenn die Gegenstände an eine andere Dienststelle übergeben werden. Diese veraltete Praxis erschwert die Nachverfolgung und erhöht das Risiko von Verwechslungen oder Verlusten.

Reaktion der Behörden und geplante Verbesserungen

Auf die kritischen Befunde und Empfehlungen des Landesrechnungshofes hat das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern bereits reagiert. Laut Angaben der Prüfbehörde wurden erste Maßnahmen eingeleitet, um die gravierenden Mängel zu beheben. Ein wichtiger Schritt ist die Einführung eines elektronischen Asservatenmanagementsystems bei der Polizei, das derzeit als Projekt gestartet wurde.

Rechnungshofpräsidentin Martina Johannsen fasste die Ergebnisse der Prüfung mit deutlichen Worten zusammen: „Bei der Asservatenverwaltung liegt einiges im Argen.“ Die Prüfer kommen zu dem eindeutigen Fazit, dass Schutz und Sicherheit der Asservate nicht immer gewährleistet sind und dringend verbessert werden müssen, um die Integrität von Beweismitteln in Strafverfahren sicherzustellen.

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