UNESCO-Status in Schwerin: Mehr Sonntagsöffnungen, aber wichtige Geschäfte bleiben ausgeschlossen
Schwerin: UNESCO-Status bringt neue Sonntagsregeln mit Lücken

UNESCO-Status in Schwerin: Mehr Sonntagsöffnungen, aber wichtige Geschäfte bleiben ausgeschlossen

Der UNESCO-Welterbestatus bringt für Schwerin neue Regelungen zu den Sonntagsöffnungszeiten mit sich. Eigentlich sollte dies ein Vorteil für die Stadt sein, doch im Einzelhandel sorgt die aktuelle Umsetzung für erhebliche Kritik. Zwar können Geschäfte künftig deutlich häufiger am Sonntag öffnen, gleichzeitig bleiben jedoch wichtige Publikumsmagneten von dieser Regelung ausgeschlossen.

Welterbestatus ermöglicht erweiterte Öffnungszeiten

Hintergrund ist die neue Öffnungszeitenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Durch den UNESCO-Welterbestatus steht Schwerin nun auf der Liste von Orten mit erweiterten Sonntagsöffnungszeiten – ähnlich wie klassische Urlaubsorte an der Küste. Zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober sowie rund um den Jahreswechsel dürfen Läden grundsätzlich auch sonntags öffnen, ohne dass ein besonderer Anlass vorliegen muss.

Während bislang lediglich vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich waren, könnten es nun theoretisch mehr als 30 sein. „Vorher waren es vier Sonntage, die anlassbezogen geöffnet werden durften. Nun profitiert die Stadt von der sogenannten Bäderregelung“, erklärt Citymanager Stefan Purtz. Doch genau diese Regelung sorgt auch für kontroverse Diskussionen, denn sie gilt nicht für alle Branchen gleichermaßen.

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Elektromärkte, Möbelhäuser und Baumärkte bleiben geschlossen

Elektrofachmärkte, Möbelhäuser oder Baumärkte müssen weiterhin geschlossen bleiben – selbst dann, wenn andere Geschäfte in der Innenstadt ihre Türen öffnen dürfen. Gerade für große Einkaufszentren kann dies zu erheblichen Problemen führen. „Da wäre beispielsweise der Mediamarkt im Schlosspark-Center“, sagt Stefan Purtz. „Er ist ein echter Besuchermagnet bei den Sonntagsöffnungen, dürfte aber unter der neuen Regelung nicht aufmachen.“

Kunden könnten zwar jeden Sonntag durch die Schweriner Innenstadt bummeln, müssten bei einigen der wichtigsten Geschäfte jedoch vor verschlossenen Türen stehen. Hinzu kommt ein weiterer gravierender Nachteil: Der erste Adventssonntag, der bislang einer der umsatzstärksten Verkaufstage des Jahres war, fällt nach der aktuellen Rechtslage ebenfalls weg.

Stadt und Handel arbeiten an Gegenvorschlägen

Deshalb arbeiten Stadtverwaltung, Industrie- und Handelskammer sowie der Handelsverband bereits intensiv an einem Gegenvorschlag. „Wir wollen versuchen, entweder eine Sonderregelung für alle Branchen zu finden, oder wieder die Rolle rückwärts machen – zurück zu den vier Sonntagen mit Anlass für alle Geschäfte“, erläutert Stefan Purtz die aktuellen Bestrebungen.

Sein Fazit fällt dabei deutlich aus: „Durch die Bäderregelung sind wir im Einzelhandel eigentlich schlechter gestellt als vorher.“ Die Diskussion um eine faire und praktikable Lösung für alle Beteiligten wird daher voraussichtlich noch einige Zeit andauern, während die ersten erweiterten Öffnungstage bereits bevorstehen.

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