Schweriner Auszubildende findet 700 Euro und handelt vorbildlich
Ein außergewöhnlicher Fund auf dem Marienplatz in Schwerin hat für positive Schlagzeilen gesorgt. Die 17-jährige Hannah Heidemann entdeckte im Februar einen durchsichtigen Umschlag mit 700 Euro, der zwischen den Straßenbahnschienen lag. Ohne zu zögern übergab die Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten den Geldbetrag sofort einer Polizeistreife, die das Fundstück an das städtische Fundbüro weiterleitete.
Rentnerin verliert Erspartes durch unglücklichen Zufall
Durch einen Medienaufruf konnte die rechtmäßige Besitzerin der 700 Euro identifiziert werden. Es handelte sich um eine 83-jährige Schwerinerin, die das Geld bei ihrer Bank abgehoben hatte. In der Annahme, ihre Jacke verfüge über eine Innentasche, verstaut sie den Umschlag dort – doch das Kleidungsstück besaß keine solche Tasche, sodass der Geldumschlag unbemerkt herausrutschte und auf dem Marienplatz liegen blieb. Die Seniorin bedankte sich persönlich bei der ehrlichen Finderin.
Stadt ehrt vorbildliches Verhalten mit Anerkennung
Für ihr vorbildliches Handeln wurde Hannah Heidemann nun von der Stadt Schwerin ausgezeichnet. Vize-Oberbürgermeister Bernd Nottebaum (CDU) überreichte ihr einen Buchgutschein als zusätzliche Anerkennung neben dem gesetzlichen Finderlohn. „Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in Schwerin in einer Stadt leben, in der man so viel Geld verlieren kann und es zurückbekommt“, betonte Nottebaum. Er lobte die Jugendliche ausdrücklich für ihre Ehrlichkeit, mit der sie ein Vorbild für ihre Mitmenschen sei.
Fundbüro-Statistiken zeigen interessante Trends
Katja Dannenberg, Leiterin des Schweriner Bürgerbüros, bestätigt, dass Bargeldfunde im Fundbüro nicht ungewöhnlich sind, allerdings meist in Geldbörsen, Taschen oder Koffern enthalten sind. Zu den häufigsten Fundsachen zählen:
- Dokumente und Schlüssel
- Fahrräder und Kleidung
- Elektronische Geräte wie Handys, Notebooks und Tablets
- Schmuck und medizinische Hilfsmittel
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1368 Fundanzeigen erfasst, wobei in 6,2 Prozent der Fälle Bargeld im Spiel war. Interessanterweise werden nur etwa 30 Prozent aller abgegebenen Gegenstände von ihren Eigentümern wieder abgeholt.
Verfahren bei nicht abgeholten Fundsachen
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate. „Nicht abgeholte, verwertbare Gegenstände werden entweder versteigert oder an soziale Einrichtungen wie Caritas oder Awo weitergegeben“, erklärt Stadtsprecherin Michaela Christen. Finder können bei der Abgabe angeben, ob sie Interesse an der Fundsache haben, falls diese nicht abgeholt wird.
Elektronische Geräte mit Datenspeichern werden aus Datenschutzgründen nach Ablauf der Frist fachgerecht vernichtet und nicht versteigert. Die Versteigerung erfolgt ausschließlich online über die Plattform „Zoll-Auktion“, während Bürger über das Online-Fundbüro „Fundbüro Deutschland“ nach verlorenen Gegenständen suchen oder Verlustmeldungen eingeben können.



