Sonntags-Shopping an der Ostsee: Gericht erklärt Öffnungen für rechtswidrig
Was für Touristen an der Ostseeküste nach Einkaufs-Euphorie klang, ist juristisch gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die geplanten Sonntagsöffnungen von Geschäften in Mecklenburg-Vorpommern für rechtswidrig erklärt und damit einen herben Dämpfer für den Einzelhandel in den Urlaubsregionen verhängt.
Bäder-Verordnung kollidiert mit Sonntagsschutz
Grundlage der umstrittenen Regelung war die Anfang 2025 eingeführte Bäder-Verordnung, die ab dem 15. März 2026 wieder greifen sollte. Sie hätte es Geschäften in touristischen Hochburgen erlaubt, an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr für maximal sechs Stunden zu öffnen. Doch die Richter in Greifswald zogen kurz vor dem geplanten Start die Reißleine.
„Die zeitlichen Vorgaben, die Auswahl der Orte und auch das erlaubte Warenangebot gehen zu weit“, begründete der Vorsitzende Richter Martin Redeker die Entscheidung. Die Verordnung sehe zu viele Ausnahmen vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntag vor und verletze damit grundlegende arbeitsrechtliche und soziale Prinzipien.
84 Gemeinden betroffen – Inseln und Badeorte im Fokus
Von der Entscheidung sind insgesamt 84 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern betroffen, darunter touristische Schwerpunkte wie:
- Die Inseln Usedom und Rügen
- Die Badeorte Boltenhagen und Kühlungsborn
- Das Seebad Warnemünde
Die Öffnungen sollten ursprünglich in zwei Zeiträumen möglich sein: vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar. Damit hätten Geschäfte während der Hauptreisezeiten zusätzliche Umsätze generieren können.
Gewerkschaft Verdi erzielt Erfolg vor Gericht
Den juristischen Erfolg errang die Gewerkschaft Verdi, die gegen die Sonntagsöffnungen geklagt hatte. „Eine Untersuchung der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen hat noch gar nicht stattgefunden“, kritisierte Verdi-Fachbereichsleiter Bert Stach. Die Gewerkschaft bezweifelt, dass durch die zusätzlichen Öffnungszeiten tatsächlich höhere Umsätze erzielt werden, während gleichzeitig die Belastung für Beschäftigte durch Sonntagsarbeit steigt.
Interessant ist die mögliche Signalwirkung des Urteils: In Schleswig-Holstein, wo eine ähnliche Bäderregelung für 95 Städte und Gemeinden gilt, hatte Verdi die Öffnungen bislang nur als Versuch akzeptiert. Das Greifswalder Urteil könnte nun auch dort zu einer Überprüfung führen.
Rechtslage vorerst unklar – Landesregierung kann Beschwerde einlegen
Aktuell dürfen die Geschäfte in den betroffenen Orten vorerst weiterhin sonntags öffnen, da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen und damit das letztinstanzliche Urteil zu erwirken.
Für Touristen bedeutet die Entscheidung eine Einschränkung ihrer Einkaufsmöglichkeiten an der Ostsee. Für Beschäftigte im Einzelhandel hingegen stärkt sie den arbeitsrechtlichen Sonntagsschutz und bewahrt einen traditionellen Ruhetag vor weiterer Kommerzialisierung.



