Sonntagsöffnung in MV vor Gericht: Verdi klagt gegen Tourismus-Regelung
Sonntagsöffnung in MV: Gericht entscheidet über Verdi-Klage

Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommern erneut vor Gericht

Die umstrittene Sonntagsöffnung von Geschäften in Mecklenburg-Vorpommern steht erneut auf dem juristischen Prüfstand. Wie ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Greifswald bestätigte, wird der 2. Senat am 12. März 2026 über das sogenannte Normenkontrollverfahren verhandeln. Diese Entscheidung betrifft direkt den Freizeitalltag vieler Tausender Einwohner und Touristen im norddeutschen Bundesland.

Verdi klagt gegen weitreichende Öffnungszeiten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hatte bereits 2025 Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Konkret geht es um die Öffnungszeitenverordnung, die Sonderöffnungen in bestimmten Gemeinden, Ortsteilen und Tourismusregionen an Sonn- und Feiertagen regelt. Diese Regelung erlaubt Öffnungen vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar eines Jahres.

Laut Wirtschaftsministerium profitieren davon 76 Kommunen im gesamten Bundesland. Verdi argumentiert jedoch, dass diese Regelung deutlich zu weit geht und das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt sei. Nach Gewerkschaftsangaben könnten Läden in Ferienorten dadurch an fast 80 Prozent aller Sonntage öffnen, was den Sonntags- und Feiertagsschutz für Mitarbeiter ernsthaft gefährde.

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Wirtschaftsministerium verteidigt Tourismus-Regelung

Das Schweriner Wirtschaftsministerium sieht die von Verdi beschriebene Gefahr nicht und hatte die umstrittene Regelung bereits Anfang 2025 erlassen. Aus Sicht der Landesregierung werden damit die Möglichkeiten für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern den Bedingungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein angeglichen.

Gerade an touristischen Hotspots wie Warnemünde hat der Handel traditionell auch an Sonntagen geöffnet, wenn viele Urlauber und Einheimische unterwegs sind. Diese Praxis ist besonders in den Küstenregionen und an den Seenplatten des Bundeslandes weit verbreitet.

Nicht die erste juristische Auseinandersetzung

Es handelt sich bei der aktuellen Klage nicht um den ersten Rechtsstreit in dieser Handelssache. Bereits 2018 hatte Verdi eine Sonntagsregelung des Landes gerichtlich überprüfen lassen. Die Gewerkschaft setzt sich konsequent für den Erhalt des Sonntagsschutzes ein und argumentiert, dass die aktuelle Regelung zu einer schleichenden Aushöhlung dieses wichtigen Arbeitnehmerschutzes führen könnte.

Die bevorstehende Gerichtsentscheidung wird nicht nur für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung sein, sondern könnte auch Signalwirkung für ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern mit starkem Tourismus haben. Die Verhandlung am 12. März vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald wird daher mit Spannung erwartet.

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