Sonntagsöffnung in MV: Gerichtsurteil spaltet Regierung und bedroht Tourismus
Sonntagsöffnung in MV: Gerichtsurteil spaltet Regierung

Sonntagsöffnung in MV: Gerichtsurteil spaltet Regierung und bedroht Tourismus

Ein wegweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald hat die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern tief gespalten und wirft gleichzeitig dunkle Schatten auf die bevorstehende Tourismussaison. Das Gericht erklärte die maßgebliche Verordnung zur Sonntagsöffnung in touristischen Orten für unwirksam – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für hunderttausende Urlauber und die lokale Wirtschaft.

Rechtlicher Streit entzweit Koalitionspartner

Ausgerechnet während Wirtschaftsminister Wolfgang Blank sich von einem schweren Autounfall erholte, eskalierte der Konflikt innerhalb der Regierungskoalition. Die Linke feuerte eine scharfe politische Breitseite in Richtung des parteilosen Ministers ab. Grund dafür war das Urteil vom Donnerstag, das auf einen Normenkontrollantrag der Gewerkschaft Verdi zurückging.

Das Gericht kam zur Überzeugung, dass die bestehende Verordnung den gesetzlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz verletze. Das erforderliche Regel-Ausnahme-Verhältnis werde nicht gewahrt, insbesondere angesichts des gewährten zeitlichen und örtlichen Rahmens sowie der erlaubten Produktpalette. Die Regelung sah bisher Öffnungen vom 15. März bis 31. Oktober sowie zusätzlich über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis 8. Januar vor.

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Heftige Kritik aus den eigenen Reihen

Henning Förster, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Linksfraktion im MV-Landtag, übte nach dem Gerichtsspruch scharfe Kritik: „Das Urteil ist das bittere, aber absehbare Ergebnis einer Politik, die Warnungen ignoriert und den Konflikt sehenden Auges gesucht hat. Wir stehen vor einem politischen Scherbenhaufen, den das SPD-geführte Wirtschaftsministerium allein zu verantworten hat.“

Förster betonte, im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Die Linke sei eine klare und verlässliche Regelung zur Fortführung der Bäderverkaufsordnung vereinbart worden. Ziel sei ein rechtssicherer Rahmen gewesen, der die Balance zwischen Tourismus, Wirtschaft und dem Schutz der Beschäftigten wahre. „Das Wirtschaftsministerium hat diesen Pfad verlassen, obwohl wir mehrfach auf die Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung hingewiesen und für die Fortführung des bisherigen Kompromisses plädiert haben“, so der Linkspolitiker weiter.

Ministerium versucht zu beschwichtigen

Das Wirtschaftsministerium versuchte unterdessen, die hochschlagenden Wogen zu glätten. In einer Stellungnahme hieß es: „Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald liegt derzeit noch nicht vor, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Daher hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen auf den Start des Öffnungszeitraums am 15. März.“

Selbst nach Zustellung des Urteils samt Begründung – was noch Wochen dauern dürfte – habe die Entscheidung keinen automatischen Effekt. Das Land habe danach einen Monat Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen, dass das OVG keine Revision zugelassen habe. Diese Beschwerde müsse dann vom Bundesgericht geprüft werden, was ebenfalls noch einmal Zeit in Anspruch nehmen würde.

Unverständnis bei Wirtschaftsverbänden

Mit großem Unverständnis hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern die Entscheidung des Gerichts aufgenommen. „Für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist dies wenige Tage vor Saisonbeginn ein verheerendes Signal“, erklärte Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, im Namen aller drei IHKs in MV.

Opposition nutzt die Gelegenheit

Für die oppositionelle CDU war der Greifswalder Gerichtsspruch eine politische Steilvorlage. Daniel Peters, Spitzenkandidat der CDU für die Landtagswahl im Herbst dieses Jahres, kritisierte scharf: „Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Offenbar war sie nicht in der Lage, eine rechtssichere und ausgewogene Regelung für ein zentrales Thema unseres Tourismuslandes vorzulegen.“

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Peters betonte, Mecklenburg-Vorpommern lebe in vielen Regionen vom Tourismus und vom Einzelhandel vor Ort. Gerade in Kur- und Ferienorten erwarteten Gäste auch am Wochenende ein angemessenes Angebot. „Dafür braucht es klare Regeln, die sowohl den Sonntagsschutz als auch die wirtschaftliche Realität berücksichtigen“, so der CDU-Politiker abschließend.

Die Unsicherheit betrifft nun nicht nur die politisch Verantwortlichen, sondern vor allem die zahlreichen Unternehmen in touristischen Hotspots wie der Ostsee, Rügen und Usedom, die auf die Sonntagsöffnungen angewiesen sind. Während die Regierungskoalition zerbricht, bangen Händler und Tourismusbetriebe um ihre Planungssicherheit für die kommende Saison.