Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommern erneut vor Gericht
Die umstrittene Regelung zur Sonntagsöffnung von Geschäften in Mecklenburg-Vorpommern steht erneut auf dem juristischen Prüfstand. Wie ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Greifswald bestätigte, wird der 2. Senat am 12. März 2026 über das sogenannte Normenkontrollverfahren verhandeln. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hatte bereits 2025 Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht, weil die Gewerkschaft die bestehenden Regelungen für deutlich zu weitgehend hält.
Die umstrittene Öffnungszeitenverordnung
In der angefochtenen Verordnung sind Sonderöffnungszeiten in bestimmten Gemeinden, Ortsteilen oder Tourismusregionen an Sonn- und Feiertagen geregelt. Konkret betrifft dies den Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober eines Jahres sowie die Weihnachtszeit vom 17. Dezember bis zum 8. Januar. Laut Angaben des Wirtschaftsministeriums profitieren davon insgesamt 76 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Verdi möchte diese „Öffnungszeitenverordnung“ für unwirksam erklären lassen und argumentiert, dass dadurch Läden in Ferienorten an fast 80 Prozent der Sonntage öffnen könnten.
Verdi warnt vor Gefährdung des Sonntagsschutzes
Nach Auffassung der Gewerkschaft würde durch diese extensive Regelung das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt werden. Für die betroffenen Mitarbeiter im Einzelhandel sei damit der Sonntags- und Feiertagsschutz ernsthaft gefährdet, so die Gewerkschaftsvertreter. Besonders in touristischen Hotspots wie Warnemünde, wo der Handel traditionell auch sonntags geöffnet hat, sieht Verdi die Interessen der Beschäftigten nicht ausreichend berücksichtigt.
Wirtschaftsministerium verteidigt die Regelung
Das Schweriner Wirtschaftsministerium hingegen sieht keine derartige Gefährdung und hatte die umstrittene Regelung bereits Anfang 2025 erlassen. Aus Sicht des Ministeriums werden damit die Möglichkeiten für Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern an die Bedingungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein angeglichen. Diese Angleichung sei notwendig, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den touristischen Bedürfnissen gerecht zu werden, argumentiert die Landesregierung.
Nicht die erste juristische Auseinandersetzung
Es handelt sich bei dieser Klage nicht um den ersten Rechtsstreit in dieser Handelssache. Bereits im Jahr 2018 hatte Verdi eine frühere Sonntagsregelung des Landes gerichtlich überprüfen lassen. Die aktuelle Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald wird daher mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt, da sie weitreichende Auswirkungen auf den Einzelhandel, den Tourismus und die Arbeitsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern haben könnte. Die Entscheidung des Gerichts wird für viele Tausende Einheimische und Touristen von Bedeutung sein, die sonntags einkaufen möchten.



