Streusalz-Verbot im Winter: Bußgelder trotz Eisglätte? Städte in Mecklenburg-Vorpommern ziehen Bilanz
Streusalz-Verbot: Bußgelder trotz Eisglätte? Städte ziehen Bilanz

Streusalz-Verbot bei Eisglätte: Städte in Mecklenburg-Vorpommern ziehen Winterbilanz

Der außergewöhnlich lange und eisige Winter mit gefrierendem Regen und dicken Eispanzern auf Gehwegen stellte viele Anlieger in Mecklenburg-Vorpommern vor erhebliche Herausforderungen. Während Straßen und Autobahnen regelmäßig gesalzen werden, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, gelten für private Gehwege vor Häusern oft strenge Streusalz-Verbote. Eine Umfrage bei Rathausverwaltungen im Land zeigt nun, wie Kommunen mit dieser Situation umgehen und ob tatsächlich Bußgelder verhängt wurden.

Strenge Verbote mit Ausnahmeregelungen

In Rostock, der größten Stadt des Landes, ist der Einsatz von Streusalz und auftauenden Mitteln auf Gehwegen seit Jahrzehnten grundsätzlich untersagt. Das Rathaus bestätigte drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten in diesem Winter, die zu Ermittlungen führten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Allerdings gibt es Ausnahmen: „Bei Blitzeis oder an gefährlichen Gehwegabschnitten wie Treppen und Rampen kann Salz eingesetzt werden“, erklärt die Hansestadt.

Ähnlich streng ist die Regelung in der Landeshauptstadt Schwerin, wo Streusalz „grundsätzlich“ verboten ist. Trotzdem wurden vom 1. November bis 12. Februar keine Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ein Sprecher betont: „Der Nachweis wird durch örtliche Feststellung vorgenommen. Bei wechselnder Witterung kann ein sicherer Nachweis problematisch sein.“ Bei Verstößen wären bis zu 1.000 Euro Bußgeld möglich.

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Ausnahmesituation führt zu pragmatischen Lösungen

Aus Neubrandenburg wird berichtet, dass dieser Winter „eine absolute Ausnahmesituation“ darstellte. Nicht nur die Dauer, sondern auch der mehrfach gefrierende Regen, der bis zu fünf Zentimeter dicke Eispanzer bildete, stellte Stadt und Bürger vor große Probleme. Das Rathaus zeigt Verständnis: „In vielen Fällen sind die eingelagerten Streumittel der Anlieger längst ausgegangen.“ Die Straßenreinigungssatzung erlaubt bei besonderen Witterungsbedingungen den Einsatz von Streusalz auf Anliegerflächen. Bisher wurden keine Bußgeldverfahren eingeleitet.

In Stralsund ist der Einsatz von Streusalz durch private Haushalte im Einzelfall möglich. Die Satzung schreibt vor, dass „in der Regel abstumpfende Stoffe wie Sand oder Steingranulat“ verwendet werden sollen. Salz oder andere chemische Mittel sind nur zulässig, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichen. Auch hier gab es in diesem Winter keine Bußgeldverfahren.

Unterschiedliche Handhabung in den Kommunen

Während in Anklam das Verbot für die Streusalznutzung durch Privatpersonen zwischenzeitlich ausgesetzt wurde, blieb es in Greifswald bestehen. In der Universitätsstadt ist der „Einsatz von Streusalz für Private ausgeschlossen“, bei Verstößen drohen Bußgelder bis 1.278,23 Euro. Kontrollen erfolgen stichprobenartig, der Nachweis nur durch örtliche Inaugenscheinnahme. Einige Anlieger wurden aufgefordert, ihren Räum- und Streupflichten nachzukommen, entsprechende Vorgänge laufen noch.

In Wismar ist die Nutzung von Salz für private Haushalte seit vielen Jahren ausgeschlossen. Der Bußgeldrahmen liegt zwischen fünf und 500 Euro. Ein Sprecher erklärt: „Wenn ein Verstoß festgestellt wird, werden die Bürger angesprochen und auf die Satzung hingewiesen. Eine Sanktion erfolgt bei diesem ersten Ansprechen nicht.“

Bußgelder eher die Ausnahme

In Parchim verweist man auf die Straßenreinigungssatzung von 2018: „Gehwege sind bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen.“ Das Rathaus betont jedoch: „Bußgelder für etwaige Verstöße gegen das Verbot des Einsatzes von Salz werden nicht ausgewiesen.“ Das Ordnungsamt überwache zunächst nur, ob geräumt und abgestumpft wurde, nicht mit welchen Mitteln.

In Waren an der Müritz darf Salz nur im „Ausnahmefall bei extremen Witterungsverhältnissen“ gestreut werden. Das Verbot gilt seit Ende der 90er Jahre und basiert auf Mustersatzungen der alten Bundesrepublik. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 1.280 Euro geahndet werden, doch im aktuellen Winter wurden keine entsprechenden Verfahren eingeleitet.

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In Bad Doberan ist die Nutzung von Salz ebenfalls nicht gestattet. Das seit 2011 geltende Verbot wurde nicht ausgesetzt, doch die Stadt agierte mit „großem Augenmaß“ und betont: „Sicherheit geht vor.“ Geldbußen bis maximal 55 Euro sind möglich, wurden in diesem Winter aber nicht verhängt. Lediglich eine mündliche Verwarnung gab es in der jüngeren Vergangenheit.

Fazit: Augenmaß statt Bußgeldregen

Die Bilanz der Städte in Mecklenburg-Vorpommern zeigt ein einheitliches Bild: Trotz strenger Streusalz-Verbote auf privaten Gehwegen hagelt es kaum Bußgelder. Die Kommunen reagieren mit pragmatischen Lösungen auf die extreme Wettersituation, gewähren Ausnahmen und setzen auf Aufklärung statt auf sofortige Sanktionen. Die Sicherheit der Fußgänger steht dabei im Vordergrund, auch wenn die Kontrollmöglichkeiten begrenzt sind. Straßenreinigungssatzungen mögen spröde wirken, doch in diesem Winter bewiesen sie Flexibilität im Umgang mit einer echten Ausnahmesituation.