Streusalz-Verbot in Mecklenburg-Vorpommern: Bußgelder und Ausnahmen im harten Winter
Streusalz-Verbot in MV: Bußgelder und Ausnahmen im Winter

Streusalz-Verbot in Mecklenburg-Vorpommern: Bußgelder und Ausnahmen im harten Winter

Der lange Winter mit Eis und Schnee hat in Mecklenburg-Vorpommern für glatte Gehwege und Straßen gesorgt. Ein Eispanzer legte sich stellenweise über das Land, während Straßen und Autobahnen gesalzen werden, um den Verkehr aufrechtzuerhalten. Doch für viele Gehwege sind die Anlieger verantwortlich, und gerade dort ist Salz oft tabu. Eine Bilanz rund um das Streusalz-Verbot zeigt, wie Städte in der Region mit dieser Herausforderung umgehen.

Bußgelder und Ermittlungen in den Städten

In Rostock, der größten Stadt des Landes, sind Streusalz und auftauende Mittel für Gehwege vor Häusern in der Regel verboten. Dieses Verbot existiert seit Jahrzehnten. In diesem Winter wurden drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten angezeigt, weswegen Ermittlungen laufen. Bis zu 2.500 Euro Bußgeld sind möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Blitzeis oder an gefährlichen Gehwegabschnitten wie Treppen oder Rampen.

In der Landeshauptstadt Schwerin ist der Einsatz von Streusalz grundsätzlich verboten, und dieses Verbot wurde auch diesen Winter nicht ausgesetzt. Vom 1. November bis 12. Februar wurden keine Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgenommen. Der Nachweis von Verstößen erfolgt durch örtliche Feststellung, kann aber bei wechselnder Witterung problematisch sein. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro ist bei Verstößen möglich.

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Ausnahmesituationen und flexible Regelungen

Aus Neubrandenburg wird berichtet, dass dieser Winter eine absolute Ausnahmesituation darstellt. Nicht nur die Dauer, sondern auch der mehrfach gefrierende Regen, der Eispanzer von teilweise 5 cm bildete, stellt alle vor große Herausforderungen. In vielen Fällen sind die eingelagerten Streumittel der Anlieger ausgegangen, während die Stadt und ihre Vertragspartner noch Reserven haben. Die Straßenreinigungssatzung erlaubt in besonderen Witterungsbedingungen den Einsatz von Streusalz auf Anliegerflächen.

In Stralsund ist der Einsatz von Streusalz durch private Haushalte im Einzelfall möglich. Die Satzung erklärt, dass in der Regel abstumpfende Stoffe wie Sand oder Steingranulat eingesetzt werden sollen. Salz oder andere chemische Mittel sind nur dann zulässig, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichen. Auch hier gab es in diesem Winter bisher keine Bußgeldverfahren.

Unterschiedliche Ansätze in den Kommunen

In Anklam wurde das Verbot für die Streusalznutzung für Privatpersonen zwischenzeitlich ausgesetzt, während es in Greifswald ausgeschlossen bleibt. Bei Verstößen können Bußgelder bis 1278,23 Euro verhängt werden, und Kontrollen erfolgen stichprobenartig. In Wismar ist die Nutzung von Salz für private Haushalte seit vielen Jahren ausgeschlossen, mit einem Bußgeldrahmen zwischen fünf und 500 Euro. Bei Verstößen werden Bürger zunächst angesprochen und auf die Satzung hingewiesen, ohne sofortige Sanktion.

In Parchim wird in der Straßenreinigungssatzung betont, dass Gehwege mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen sind. Bußgelder für Verstöße gegen das Salz-Verbot werden nicht ausgewiesen, da das Ordnungsamt zunächst nur darauf achtet, ob geräumt und abgestumpft wurde. Ähnliches gilt in Güstrow, wo der Einsatz von Streusalz im Stadtgebiet nicht zulässig ist, aber Verstöße nicht bußgeldbewährt sind.

Historische Vorlagen und praktische Umsetzung

In Waren darf Salz nur im Ausnahmefall bei extremen Witterungsverhältnissen gestreut werden. Das Verbot stammt aus Mustersatzungen der alten Bundesrepublik und gilt seit Ende der 90er Jahre. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 1280 Euro Geldbuße geahndet werden, aber in diesem Winter wurden keine entsprechenden Verfahren geltend gemacht.

In Bad Doberan ist die Nutzung von Salz nicht gestattet, aber die Stadt agiert mit großem Augenmaß und betont, dass Sicherheit vor geht. Geldbußen bis maximal 55 Euro sind möglich, und in diesem Winter wurden keine Bußgelder oder Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgenommen. Eine mündliche Verwarnung gab es jedoch in der jüngeren Vergangenheit.

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Insgesamt zeigen die Städte in Mecklenburg-Vorpommern eine Mischung aus strengen Verboten und flexiblen Ausnahmen, um mit den Herausforderungen des Winters umzugehen. Bußgelder werden selten verhängt, da Kontrollen schwierig sind und praktische Erwägungen oft Vorrang haben.