Streusalz-Verbot in Mecklenburg-Vorpommern: Städte gehen unterschiedlich gegen Glätte vor
Streusalz-Verbot: Städte in MV gehen gegen Glätte vor

Streusalz-Verbot in Mecklenburg-Vorpommern: Städte gehen unterschiedlich gegen Glätte vor

Der anhaltende Winter mit Eis und Schnee hat in Mecklenburg-Vorpommern für vereiste Gehwege und Straßen gesorgt. Während Autobahnen und Hauptverkehrsadern regelmäßig gesalzen werden, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, gelten für viele Gehwege strenge Vorschriften. Private Anlieger sind für die Räumung verantwortlich, doch der Einsatz von Streusalz ist in den meisten Kommunen untersagt oder stark reglementiert. Eine aktuelle Bilanz der Rathausverwaltungen zeigt, wie unterschiedlich die Städte mit dem Thema umgehen.

Bußgelder bis 2.500 Euro in Rostock und Schwerin

In der größten Stadt des Landes, Rostock, sind Streusalz und auftauende Mittel auf Gehwegen vor privaten Häusern seit Jahrzehnten tabu. Das Rathaus teilte mit, dass in diesem Winter drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten angezeigt wurden, die derzeit ermittelt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei Blitzeis oder an gefährlichen Abschnitten wie Treppen und Rampen darf Salz eingesetzt werden.

In der Landeshauptstadt Schwerin ist der Einsatz von Streusalz „grundsätzlich“ verboten, und dieses Verbot wurde auch im aktuellen Winter nicht ausgesetzt. Vom 1. November bis zum 12. Februar wurden keine Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ein Nachweis von Verstößen erfolgt durch örtliche Feststellung, etwa durch auftauende Wirkung oder sichtbares Salz auf der Gehwegfläche. Bei wechselnder Witterung kann ein sicherer Nachweis jedoch problematisch sein. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 1.000 Euro möglich.

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Ausnahmesituation in Neubrandenburg und flexible Regelungen

Aus Neubrandenburg wird berichtet, dass dieser Winter „eine absolute Ausnahmesituation“ darstellt. Nicht nur die Dauer der Kälteperiode, sondern auch mehrfacher gefrierender Regen, der bis zu fünf Zentimeter dicke Eispanzer auf Wegen und Straßen bildete, stellte Stadt und Bürger vor große Herausforderungen. Teilweise musste mehrfach täglich geräumt und gestreut werden.

Das Rathaus zeigte Verständnis für die „Hilflosigkeit“ der Bürger, da viele ihre eingelagerten Streumittel aufgebraucht hatten. Die Straßenreinigungssatzung erlaubt bei besonderen Witterungsbedingungen den Einsatz von Streusalz auf Anliegerflächen. Konkret heißt es: „In Problemfällen kann unter Beachtung der örtlichen und klimatischen Bedingungen mit auftauenden Stoffen (Streusalz) gestreut werden.“ Asche ist hingegen verboten. Bisher wurden in Neubrandenburg keine Bußgeldverfahren eingeleitet.

Vorpommern: Einzelfallentscheidungen und Kontrollen

In Stralsund ist der Einsatz von Streusalz durch private Haushalte im Einzelfall möglich. Die Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass in der Regel abstumpfende Stoffe wie Sand oder Steingranulat verwendet werden müssen. Salz oder andere chemische Mittel sind nur zulässig, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichen. Auch hier gab es in diesem Winter keine Bußgeldverfahren.

In Anklam wurde das Verbot für die Streusalznutzung durch Privatpersonen zwischenzeitlich ausgesetzt, während es in Greifswald strikt eingehalten wird. Dort ist der Einsatz von Streusalz für Private ausgeschlossen, und bei Verstößen können Bußgelder bis zu 1.278,23 Euro verhängt werden. Kontrollen erfolgen stichprobenartig, und ein Nachweis ist nur durch örtliche Inaugenscheinnahme möglich. Einige Anlieger wurden in diesem Winter aufgefordert, ihren Räum- und Streupflichten nachzukommen.

Bußgelder oft nicht ausgewiesen oder nur mündliche Verwarnungen

In Wismar ist die Nutzung von Salz für private Haushalte seit vielen Jahren ausgeschlossen. Der Bußgeldrahmen liegt zwischen fünf und 500 Euro. Bei festgestellten Verstößen werden die Bürger zunächst angesprochen und auf die Satzung hingewiesen, ohne dass sofort eine Sanktion erfolgt.

In Parchim verweist die Straßenreinigungssatzung darauf, dass Gehwege von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen sind. Das Ordnungsamt überwacht den öffentlichen Verkehrsraum, konzentriert sich aber zunächst darauf, ob geräumt und abgestumpft wurde, nicht mit welchen Mitteln. Daher werden Bußgelder für Verstöße gegen das Salz-Verbot nicht ausgewiesen.

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Ähnliches gilt in Güstrow: Der Einsatz von Streusalz ist im Stadtgebiet nicht zulässig, aber ein Verstoß ist nicht bußgeldbewährt, sodass es bisher keine Bußgeldverfahren gab.

Historische Vorlagen und Augenmaß in kleineren Städten

In Waren darf Salz nur im Ausnahmefall bei extremen Witterungsverhältnissen gestreut werden. Das Verbot gilt seit Ende der 1990er Jahre und basiert auf Mustersatzungen der alten Bundesrepublik. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 1.280 Euro geahndet werden, aber im aktuellen Winter wurden keine entsprechenden Verfahren eingeleitet.

In Bad Doberan ist die Nutzung von Salz nicht gestattet, und das Verbot wurde nicht ausgesetzt. Die Stadt agierte jedoch mit „großem Augenmaß“ und betont, dass Sicherheit vor geht. Geldbußen bis maximal 55 Euro sind möglich, aber in diesem Winter wurden keine Bußgelder oder Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängt. In der jüngeren Vergangenheit gab es lediglich eine mündliche Verwarnung.

Insgesamt zeigt die Bilanz, dass die Städte in Mecklenburg-Vorpommern trotz strenger Vorschriften oft pragmatisch vorgehen. Bußgelder werden selten verhängt, und bei extremen Witterungsbedingungen wird Verständnis für die Situation der Bürger gezeigt. Die Straßenreinigungssatzungen, oft als spröde empfunden, bringen in diesem Winter zumindest etwas Würze in die Diskussion um Winterdienst und Umweltschutz.