Streusalz-Verbot in Mecklenburg-Vorpommern: Städte setzen auf Augenmaß statt Bußgeld
Streusalz-Verbot: Städte in MV setzen auf Augenmaß

Streusalz-Verbot auf Gehwegen: Städte in Mecklenburg-Vorpommern zeigen Verständnis

Der anhaltende Winter mit Eis und Schnee hat in Mecklenburg-Vorpommern für vereiste Gehwege gesorgt. Während Straßen und Autobahnen gesalzen werden, um den Verkehr aufrechtzuerhalten, sind für viele Gehwege die Anlieger verantwortlich – und dort ist der Einsatz von Streusalz in der Regel tabu. Eine umfassende Bilanz der Rathausverwaltungen zeigt nun, wie die Städte mit diesem Verbot umgehen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

Bußgelder bis 2.500 Euro möglich, aber selten verhängt

In Rostock, der größten Stadt des Landes, sind Streusalz und auftauende Mittel für Gehwege vor Häusern seit Jahrzehnten verboten. Das Rathaus berichtet von drei mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten in diesem Winter, die derzeit ermittelt werden. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei Blitzeis oder an gefährlichen Abschnitten wie Treppen und Rampen.

In der Landeshauptstadt Schwerin ist der Einsatz von Streusalz „grundsätzlich“ verboten, und dieses Verbot wurde auch im aktuellen Winter nicht ausgesetzt. Interessanterweise wurden vom 1. November bis zum 12. Februar keine Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Salz oder auftauenden Streumitteln aufgenommen. Auch in den vergangenen beiden Jahren gab es keine Ahndungen. Ein Nachweis von Verstößen gestaltet sich oft schwierig, da er durch örtliche Feststellung erfolgen muss und bei wechselnder Witterung problematisch sein kann. Dennoch sind Bußgelder von bis zu 1.000 Euro möglich.

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Absolute Ausnahmesituation in Neubrandenburg

Aus Neubrandenburg wird berichtet, dass dieser Winter „eine absolute Ausnahmesituation“ darstellt. Nicht nur die Dauer, sondern auch der mehrfach gefrierende Regen, der Eispanzer von bis zu fünf Zentimetern auf Wegen und Straßen bildete, stellt Stadt und Bürger vor große Herausforderungen. Teilweise musste mehrfach täglich geräumt und gestreut werden.

Das Rathaus zeigt Verständnis für die „Hilflosigkeit“ der Bürgerinnen und Bürger, da viele ihre eingelagerten Streumittel aufgebraucht haben. Die Stadt und ihre Vertragspartner verfügen noch über Reserven. Die Straßenreinigungssatzung erlaubt bei besonderen Witterungsbedingungen den Einsatz von Streusalz auf Anliegerflächen. Konkret heißt es: „In Problemfällen kann unter Beachtung der örtlichen und klimatischen Bedingungen mit auftauenden Stoffen (Streusalz) gestreut werden.“ Asche ist hingegen verboten. Bisher wurden in Neubrandenburg keine Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Vorpommern: Salz nur im Einzelfall erlaubt

In Stralsund ist der Einsatz von Streusalz durch private Haushalte im Einzelfall möglich. Die Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass bei Schnee und Eisglätte „in der Regel abstumpfende Stoffe, die keine schädliche Belastung für die Umwelt verursachen können, wie zum Beispiel Sand oder Steingranulat, einzusetzen“ sind. Salz oder andere chemische Mittel sind nur dann zulässig, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichen. Auch hier gab es in diesem Winter bisher keine Bußgeldverfahren.

In Anklam wurde das Verbot für die Streusalznutzung durch Privatpersonen zwischenzeitlich ausgesetzt, während es in Greifswald aufrechterhalten wurde. In der Universitätsstadt ist der „Einsatz von Streusalz für Private ausgeschlossen“, und bei Verstößen können Bußgelder bis zu 1.278,23 Euro verhängt werden. Kontrollen erfolgen stichprobenartig, und ein Nachweis ist nur durch örtliche Inaugenscheinnahme möglich. Allerdings wird betont, dass die Verwendung von auftauenden Streumitteln gut erkennbar ist. Einige Anlieger wurden in diesem Winter aufgefordert, ihren Räum- und Streupflichten nachzukommen, wobei diese Vorgänge noch laufen.

Bußgelder oft nicht ausgewiesen oder nur gering

In Wismar ist die Nutzung von Salz für private Haushalte seit vielen Jahren ausgeschlossen, mit einem Bußgeldrahmen von fünf bis 500 Euro. Bei festgestellten Verstößen werden die Bürger zunächst angesprochen und auf die Satzung hingewiesen, ohne dass eine Sanktion erfolgt.

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In Parchim verweist die Straßenreinigungssatzung darauf, dass Gehwege von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen sind. Nur wer nicht räumt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. „Bußgelder für etwaige Verstöße gegen das Verbot des Einsatzes von Salz werden nicht ausgewiesen.“ Das Ordnungsamt überwacht den öffentlichen Verkehrsraum, konzentriert sich aber zunächst darauf, ob geräumt und abgestumpft wurde, nicht mit welchen Mitteln.

Ähnliches gilt in Güstrow, wo der Einsatz von Streusalz im Stadtgebiet nicht zulässig ist, ein Verstoß jedoch nicht bußgeldbewährt ist. Daher gab es auch hier keine Bußgeldverfahren.

Augenmaß und Sicherheit gehen vor

In Waren darf Salz nur im „Ausnahmefall“ bei extremen Witterungsverhältnissen gestreut werden. Das Verbot gilt seit Ende der 90er Jahre und basiert auf Mustersatzungen der alten Bundesrepublik. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 1.280 Euro geahndet werden, doch im aktuellen Winter wurden keine entsprechenden Verfahren geltend gemacht.

In Bad Doberan ist die Nutzung von Salz ebenfalls nicht gestattet, wobei das Verbot nicht ausgesetzt wurde. Die Stadt agierte jedoch mit „großem Augenmaß“ und betont, dass Sicherheit vor geht. Geldbußen bis maximal 55 Euro sind möglich, doch in diesem Winter wurden keine Bußgelder oder Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgenommen oder verhängt. Lediglich eine mündliche Verwarnung wurde in der jüngeren Vergangenheit ausgesprochen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Städte in Mecklenburg-Vorpommern bei der Durchsetzung des Streusalz-Verbots auf Augenmaß setzen. Bußgelder werden selten verhängt, stattdessen wird auf Verständnis und mündliche Verwarnungen gesetzt, insbesondere in extremen Winterlagen. Die Sicherheit der Bürger steht dabei im Vordergrund, auch wenn die Kontrollen oft schwierig sind und die Satzungen als spröde gelten mögen.