Windkraft-Konflikt in Mecklenburg: Raumordnungschef steht erneut unter Befangenheitsverdacht
Windkraft-Konflikt: Raumordnungschef unter Befangenheitsverdacht

Windkraft-Konflikt in Mecklenburg: Raumordnungschef steht erneut unter Befangenheitsverdacht

Der Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern wird von einem wachsenden Interessenkonflikt überschattet. Neue Vorwürfe gegen Michael Fengler, den Chef der Raumordnungsbehörde für die Region Rostock, kommen nun auch von einem Landwirtschaftsbetrieb in Krakow am See. Die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft mbH (LPG) Krakow am See mit Sitz in Alt Sammit äußert erhebliche Zweifel an der Unbefangenheit des Planungsverantwortlichen und fordert dienstaufsichtsrechtliche Schritte.

Kritik an der Auswahl der Windkrafteignungsgebiete

Bereits zuvor hatten Anwohner aus Vogelsang und Umgebung ihren Unmut über die Auswahl der Eignungsgebiete für Windräder geäußert. Sie warfen Fengler vor, im zweiten Entwurf des Regionalentwicklungsplanes das Ausweisungsgebiet vor der Haustür seiner Ferienwohnung in Reimershagen gestrichen zu haben. Gleichzeitig sei die Eignung von Vogelsang naturschutzfachlich viel stärker infrage zu stellen gewesen. Trotz zahlreicher Stellungnahmen blieb das Gebiet nahezu unverändert im Planentwurf, was von einigen als Gefahr für den naturnahen Tourismus in der Region angesehen wird.

Die Anwohner hatten daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Land erhoben. Das Wirtschaftsministerium als übergeordnete Behörde wies die Vorwürfe zurück, während sich Michael Fengler selbst nicht zu den Anschuldigungen äußerte.

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Aussagen auf Informationsveranstaltung werfen Fragen auf

Maik Schüßler, Geschäftsführer der LPG mbH Krakow, schildert die Hintergründe der neuen Vorwürfe. Bei einer Informationsveranstaltung im November, die vom regionalen Energieversorger und Netzbetreiber Wemag rings um Alt Sammit organisiert wurde, sei Fengler sehr entschlossen gegen Windkraftpläne aufgetreten. Ein Teil der betroffenen Flächen liegt im Gebiet „Groß Tessin“ in der Nähe von Fenglers Ferienwohnung in Reimershagen, welches als Windvorranggebiet gestrichen wurde.

„Auch wir sehen die vermutliche Befangenheit des Leiters des Planungsverbandes als Grund der Streichung“, erläutert Schüßler. „Herr Fengler hatte damals einen absonderlichen Auftritt. Er wollte dieses Gebiet besonders streng prüfen lassen, hatte selbst aber keine schlagkräftigen fachlichen Argumente gegen Windkraft dort parat.“ Der Landwirtschaftsbetrieb meldete den Vorfall am 27. November schriftlich dem Wirtschaftsministerium und bat um eine dienstaufsichtliche Bewertung.

Land betrachtet Vorgang als abgeschlossen

Am 13. Februar, knapp ein Vierteljahr später, traf die Antwort des Wirtschaftsministeriums ein. Demnach sei nach Ermittlung des Sachverhalts, Einholung von Stellungnahmen und rechtlicher Auswertung kein Dienstvergehen erkennbar, und der Vorgang sei damit abgeschlossen. Das Ministerium ging dabei nicht weiter ins Detail.

Maik Schüßler will sich damit nicht zufriedengeben. Der Landwirtschaftsbetrieb fordert nun Einsicht in die besagten Stellungnahmen sowie in die rechtliche Bewertung. Beantragt wird der Zugang zu sämtlichen amtlichen Informationen, die der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums zugrunde liegen.

Das Wirtschaftsministerium hat sich zu den neuerlichen Vorwürfen auf Anfrage des Nordkurier bisher nicht geäußert. Der Konflikt zeigt die wachsenden Spannungen zwischen Windkraftbefürwortern und lokalen Interessen in Mecklenburg-Vorpommern, wo der Ausbau erneuerbarer Energien auf zunehmenden Widerstand stößt.

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