Kündigung von Ärzten im Maßregelvollzug in Brandenburg vom Tisch
Kündigung von Ärzten im Maßregelvollzug vom Tisch

Die fristlosen Kündigungen der ärztlichen Leitung im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel sind endgültig vom Tisch. Das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg akzeptierte einen vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich und verzichtete auf eine Widerrufsmöglichkeit. Damit können der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und die leitende Oberärztin für Psychiatrie und Psychotherapie unter den bisherigen Bedingungen weiterarbeiten.

Hintergrund des Falls

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen vorbestraften Sexualstraftäter, der im Maßregelvollzug ein Mädchen bei Besuchen in Begleitung der Mutter sexuell missbraucht haben soll. Das mutmaßliche Opfer ist inzwischen volljährig. Der Fall war im November 2025 bekannt geworden und hatte zu erheblichen öffentlichen Diskussionen geführt.

Reaktion des Gesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministerium hatte dem Chefarzt und seiner Stellvertreterin fristlos gekündigt, nachdem die Vorwürfe publik wurden. Die Ärzte wiesen die Vorwürfe zurück und klagten gegen die Kündigung. Ihr Anwalt betonte, dass es keine Versäumnisse bei der Genehmigung von Besuchen gegeben habe. Im April 2026 einigten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht auf einen Vergleich. Die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts war zu der Auffassung gelangt, dass die vom Land vorgebrachten Gründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichten.

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Weitere Schritte

Das Ministerium teilte mit, dass die Hausleitung nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen sei, dass die Gründe nicht ausreichten, um die Kündigungen aufrechtzuerhalten. Daher habe man die Möglichkeit, den Vergleich bis zum 4. Mai zu widerrufen, nicht genutzt. Der Anwalt der beiden Ärzte bestätigte, dass beide ihre Arbeitsverhältnisse fortsetzen werden.

Angesichts des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs überprüft das Gesundheitsministerium derzeit die gesetzlichen Regelungen zum Besuchsrecht und zur Besuchsordnung im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel. Ziel ist es, mögliche Lücken zu schließen und die Sicherheit von Patienten und Besuchern zu erhöhen.

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