Gestrandeter Buckelwal in der Ostsee: Wissenschaftliches Gutachten liegt vor
In Mecklenburg-Vorpommern ist das schriftliche Gutachten zum gestrandeten Buckelwal in der Ostsee veröffentlicht worden. Das Dokument bestätigt, dass das majestätische Tier vor der Insel Poel unter einem schweren Gesundheitsproblem leidet. Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Wal wurde bereits getroffen.
Minister Backhaus im Wal-Kampf-Modus
Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) befindet sich seit Wochen im sogenannten Wal-Kampf-Modus. Der dienstälteste Landesminister Deutschlands ist regelmäßig persönlich an der Ostseeküste vor Ort und verfolgt den verzweifelten Überlebenskampf des gestrandeten Wals mit großer Anteilnahme. Parallel dazu muss sich Backhaus permanent für sein Handeln und den Umgang mit der schwierigen Situation rechtfertigen.
„Aufgrund der wissenschaftlichen Expertise und Beratung habe ich entschieden, das majestätische Tier in Frieden gehen zu lassen“, erklärte der Minister in einer aktuellen Pressemitteilung. Backhaus betonte, dass ihm bewusst sei, dass viele Menschen einen anderen Blick auf die Situation hätten. Aus diesem Grund habe er die Veröffentlichung des endgültigen Gutachtens angekündigt, um maximale Transparenz zu gewährleisten.
Gutachten bestätigt schwerwiegende Gesundheitsprobleme
Das wissenschaftliche Gutachten, das von Experten des Deutschen Meeresmuseums und des Institutes für terrestrische und aquatische Wildtierforschung erstellt wurde, kommt zu eindeutigen Ergebnissen. Demnach weist eine wiederholte Einzelstrandung bei Walen in der Regel auf ein schweres Gesundheitsproblem hin. Der Buckelwal in der Kirchsee vor Poel zeigte bereits bei der ersten Beobachtung deutliche Anzeichen von Erkrankungen.
Neben den bei Buckelwalen häufig vorkommenden Seepocken (Rauhfusskrebse) wurden großflächige blasenartige Hautveränderungen festgestellt. Normalerweise könne die Haut von Walen zwar gut regenerieren, doch bei diesem Exemplar kam eine zusätzliche Belastung hinzu: „Da die Haut dieses Buckelwals zusätzlich mit Auswirkungen der Netze und Seile, in denen das Tier verfangen war, ausgesetzt war, hat die Haut eine zusätzliche Belastung erfahren“, heißt es im Gutachten. Zudem zog eine Leine im Bereich des rechten Maulwinkels ins Maul des Tieres.
Rechtliche Grundlage und internationale Unterstützung
Minister Backhaus verwies auf die klare rechtliche Lage in dieser schwierigen Situation. „Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Wal aktiv zu retten“, stellte der Minister klar. Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Tier- oder Artenschutzrecht ergebe sich eine Verpflichtung zum Eingreifen oder zur Durchführung bestimmter Maßnahmen.
Entscheidend sei vielmehr der Grundsatz, dass einem Tier nach dem Tierschutzrecht kein zusätzliches Leid zugefügt werden dürfe, wenn es dafür keinen vernünftigen Grund gebe. Konkret bedeute dies: „Eine Maßnahme ist nur dann erlaubt, wenn sie dem Tier tatsächlich hilft – und nicht, wenn sie das Leiden verlängert oder verschlimmert“.
Backhaus betonte zudem, dass internationale Expertengruppen von Walschützern das Vorgehen der Landesregierung unterstützen würden. Dazu gehörten das Internationale Walfangkomitee (IWC) und die British Divers Marine Life Rescue.
Umgang mit Kritik und Verschwörungstheorien
Der Minister räumte ein, dass weiterhin Menschen wissenschaftliche Expertise nicht anerkennen und lieber eigene Anschauungen und Meinungen verbreiten würden – unabhängig von deren Grundlage. „Die Dynamik ist auch für mich schwer nachvollziehbar“, gab Backhaus zu.
Um dennoch Orientierung zu bieten, hat das Ministerium auf seiner Internetseite die am häufigsten gestellten Fragen in einem FAQ-Bereich beantwortet. Dieses Informationsangebot soll fortlaufend aktualisiert werden, wann immer es erforderlich ist. Allerdings machte der Minister deutlich: „Am Ende werden wir nicht alle Verschwörungstheorien aufnehmen und widerlegen können“.
Gegenüber Schmähungen, Drohungen und strafrechtlich relevanten Vorgängen kündigte Backhaus ein konsequentes Vorgehen der zuständigen Behörden an. Alle derartigen Handlungen würden verfolgt werden.
Prognose für den gestrandeten Wal
Das Gutachten kommt zu einer ernüchternden Prognose für den Buckelwal. Selbst wenn es gelänge, das Tier in tieferes Wasser zu bringen, müsse erneut mit einer Strandung gerechnet werden. Die Experten gehen davon aus, dass die gesundheitlichen Probleme des Wals so schwerwiegend sind, dass eine Rettungsaktion das Leiden nur verlängern würde.
Die Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens im Wortlaut soll nach Angaben des Ministeriums für maximale Transparenz sorgen und die Entscheidungsfindung der Landesregierung nachvollziehbar machen. Minister Backhaus löste mit der Veröffentlichung sein Versprechen ein, die Öffentlichkeit umfassend über die schwierige Situation des gestrandeten Wals zu informieren.



