Loitz erlässt neue Hafennutzungsordnung: Mehr Platz für Touristen an der Peene
Neue Regeln für Loitzer Hafen: Mehr Service für Touristen

Loitz passt Hafennutzung an touristischen Boom an

Die Stadt Loitz in Vorpommern hat rechtzeitig zum Saisonstart im April 2026 eine neue Nutzungsverordnung für ihren Hafen und die Sportbootmarina erlassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die wachsende Beliebtheit der Region als Anlaufpunkt für Wasserwanderer und automobilen Touristen besser zu managen und bestehende Platzprobleme zu lösen.

Neue Regeln für Uferbereich und Campingwiese

Die zunehmende Nutzung des Uferbereichs an der Peene hatte in der Vergangenheit zu Engpässen und Konflikten geführt. Insbesondere auf der großen Wiesengelände östlich der Marina, zwischen dem Amazonas-Camping und dem Fluss, kam es zu Wettbewerb um Stellplätze. Die Stadtverwaltung hat nun klare Vorgaben festgelegt: Der Uferstreifen direkt am Bollwerk ist ausschließlich Zeltern vorbehalten, während Wohnmobile und Wohnwagen das dahinterliegende Areal nutzen dürfen. Dies dient als Puffer zwischen Wasser und fahrbaren Unterkünften.

René Hassenstein, Leiter des Bau- und Ordnungsamts, betont: „Wir bieten zwar Entsorgungsmöglichkeiten und sanitäre Einrichtungen an, aber keine vollständige Camping-Infrastruktur, um keine Konkurrenz zum Amazonas-Camping zu schaffen.“

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Erweiterte Flächen und neue Stellplätze

Um dem steigenden Touristenaufkommen gerecht zu werden, hat die Stadt das ehemalige ACZ-Gelände zwischen Hafen- und Mühlenteichstraße als Ausweichfläche ausgewiesen. Dieses Areal, ursprünglich für Wohnbebauung vorgesehen, wird nun in zwei Bereiche unterteilt:

  • Befestigte Grünflächen mit Rasengittersteinen und elektrischer Erschließung für zusätzliche Plätze für Wohnmobile und Wohnwagen.
  • Stellflächen für Fahrzeuge mit Trailer-Anhängern, um den Parkplatzbereich am ehemaligen Bahnhofsgebäude zu entlasten, wo bisher Anhänger oft wertvolle Flächen blockierten.

Innovationen im Hafenbecken und bei sanitären Anlagen

Erstmals führt Loitz sogenannte Dauerliegeplätze im Hafenbecken ein, die im linken Bereich ausgewiesen werden. Der rechte Bereich bleibt für kurzfristige Besucher und Wasserwanderer reserviert. Diese Dauerliegeplätze sind saisonal beschränkt und für gewerbliche Nutzer auf zwei Anlegestellen pro Anbieter begrenzt, was eine ganzjährige Nutzung ausschließt.

Weitere Neuerungen betreffen die sanitären Einrichtungen:

  1. Sämtliche Duschen sind nun nur noch über eine Bezahlfunktion nutzbar, einschließlich derjenigen im Behinderten-WC, das künftig über einen EURO-Schlüssel zugänglich ist.
  2. Die Fäkalien-, Frischwasser-, Grauwasser- und Müllentsorgung wird zentral am Sanitärgebäude des Hafens organisiert, um hygienische Standards zu verbessern und Wege für Camper zu verkürzen.

Rechtliche Grundlagen und behördliche Zuständigkeiten

Die neue Hafennutzungsordnung ersetzt die bisherige von 2019 und wurde von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Amt Peenetal/Loitz entwickelt. Als Hafenbehörde fungiert der Amtsvorsteher, aktuell Thomas Redwanz, Bürgermeister von Görmitz, dessen Aufgaben durch die Ordnungsbehörde und den Hafenmeister vor Ort wahrgenommen werden. Der Amtsausschuss hat die Verordnung einstimmig gebilligt, nachdem sie bereits von den Vorinstanzen genehmigt wurde.

Die Stadt erwartet von diesen Maßnahmen eine hygienisch einwandfreie, nutzerfreundliche und betrieblich effizientere Lösung, die gleichzeitig die Hafeninfrastruktur aufwertet und den Service für Touristen optimiert.

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