Seenplatte kämpft für flexible Sonntagsöffnungen in Tourismusregion
Die Mecklenburgische Seenplatte will flexible Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für touristische Gemeinden dauerhaft sichern. Mit einem deutlichen Beschluss haben sich die Kreistagsmitglieder in Neubrandenburg dafür ausgesprochen, dass Geschäfte in Tourismuszentren auch an diesen Tagen öffnen dürfen sollen.
Kreistag beschließt Initiative für rechtssichere Grundlage
Bei ihrer jüngsten Sitzung in Neubrandenburg stimmten die Kreistagsmitglieder mit 54 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und vier Enthaltungen für einen Antrag der SPD/FDP-Fraktion. Landrat Thomas Müller (CDU) wurde beauftragt, sich bei der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern für eine rechtssichere Grundlage der sogenannten Bäderregelung einzusetzen – und zwar „zeitnah“.
In der Beschlussvorlage heißt es deutlich: Damit soll „sichergestellt werden, dass touristisch geprägte Gemeinden weiterhin flexible Sonntagsöffnungen ermöglichen können und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Bundesländern gewahrt bleibt.“ Die Kommunalpolitiker betonen, dass es „um nicht weniger als die Zukunftsfähigkeit der Region“ gehe.
Gerichtsurteil als Auslöser für politische Initiative
Hintergrund der politischen Initiative ist eine jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, das die bisher praktizierte Bäderregelung prinzipiell gekippt hat. Das Gericht hatte kritisiert, dass Umfang und Dimension der bisherigen Ausnahmen „zu weit gefasst“ seien.
SPD/FDP-Fraktionsvorsitzender Matthias Radtke aus Röbel warnte: „Das darf nicht dazu führen, dass wir in einen Zustand der Unsicherheit oder gar des Stillstands geraten.“ Weder Land noch Landkreis könnten es sich leisten, auf eine funktionierende Bäderregelung zu verzichten. Die Folgen wären spürbar für Einzelhandel, Arbeitsplätze und die allgemeine Attraktivität der Region.
Radtke, der auch Bürgermeister von Röbel ist, betonte: „Unsere Region lebt davon, dass Menschen sich willkommen fühlen. Dazu gehören selbstverständlich auch geöffnete Geschäfte. Geschlossene Läden an Sonntagen passen nicht zum Bild, das wir als Tourismusregion vermitteln wollen.“
Unterstützung für Unternehmer und Kritik an Gewerkschaftsklage
Die Politiker aus der Seenplatte zeigen mit ihrem Beschluss, dass sie nahezu geschlossen hinter den Unternehmern stehen. Toralf Schnur (fraktionslos) aus Waren kritisierte die Klage einer Gewerkschaft mit Sitz in Schleswig-Holstein gegen ein Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern scharf: „Die Klage sei blödsinnig und dämlich, wie sie kaum schlimmer geht.“
Schnur argumentierte, dass von strengeren Regelungen vor allem Online-Versandhäuser profitieren würden, während Einzelhändler in der Region darunter leiden müssten. „Einzelhändler wüssten, dass genau diese Tage die umsatzstärksten der gesamten Woche seien“, so der Kreistagsmitglied. Er kritisierte das seiner Ansicht nach vorherrschende „ständige Misstrauen in die Arbeitgeberschaft“ als „absolut widerlich“.
IHK fordert unternehmerische Entscheidungsfreiheit
Auch aus der Industrie- und Handelskammer (IHK) Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern kommt deutliche Kritik an dem Greifswalder Urteil. Vollversammlung und Handelsausschuss der IHK haben eine neue Regelung zur Freigabe von Sonntagsöffnungszeiten für touristische Regionen gefordert.
„Ob jemand am Sonntag arbeitet oder nicht, sollte grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung von Unternehmen und Beschäftigten sein“, so die klare Position der Kammer. IHK-Präsident Krister Hennige mahnte: „Maßgeblich für die Öffnungszeiten muss die unternehmerische Einschätzung sein, da nur der Unternehmer den konkreten Bedarf vor Ort kennt und darauf effektiv reagieren kann.“
Die Wirtschaftsvertreter bezweifeln, dass das pauschale Arbeitsverbot an Sonntagen für Ladengeschäfte noch mit der heutigen Lebenswirklichkeit übereinstimmt. Notfalls sei der Gesetzgeber gefordert, die noch aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 stammende Regelung zur Sonn- und Feiertagsruhe anzupassen.
Touristische Besonderheiten erfordern flexible Lösungen
In der Beschlussvorlage des Kreistages wird betont, dass viele Gäste in der Tourismusregion geöffnete Geschäfte an Sonn- und Feiertagen als selbstverständlich erwarten. „Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat als bedeutende Tourismusregion ein besonderes Interesse daran, dass Rahmenbedingungen gesichert bleiben“, heißt es dort.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald hat bislang noch keine Rechtskraft erlangt. Die Landesregierung könnte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Mit dem klaren Signal aus Neubrandenburg geht Landrat Thomas Müller nun auf Landespolitiker zu, um eine Lösung zu finden, die sowohl der Gesetzeslage als auch den besonderen Anforderungen der Tourismusorte in der Seenplatte Rechnung trägt.



